Vermieter wollen Rechnung für Reparatur nicht bezahlen
Hi, folgende Problematik:
in meiner Wohnung habe ich zwei Dachfenster mit elektrischen VELUX-Rolladen. Irgendwann hat die Fernbedienung nicht mehr funktioniert, weshalb ich beide mit neuen Batterien versehen habe. Trotzdem nichts. Habe sie auch nochmal getauscht. Trotzdem nichts. Ich war davon ausgegangen, dass der Rolladen erneut mit der Fernbedienung gekoppelt werden musste, war mir allerdings nicht sicher. Hatte auch das Internet gefragt, aber leider keine Lösung gefunden.
Habe daraufhin im Januar (!) bei den Vermietern Bescheid gegeben, dass es nicht mehr funktioniert. Sie sagten, ich solle bei Velux selbst nachfragen: die sagten, ein Techniker müsse rauskommen, dafür müsste Formular x ausgefüllt werden. In diesem Formular wurden viele Daten zum Fenster abgefragt, die ich nicht kannte, weshalb ich wieder auf die Vermieter zuging und fragte, ob sie das Formular nicht für mich ausfüllen könnten (auch wegen Rechnungsdaten etc.). Daraufhin hat es bis Juni(!) gedauert, bis sie das nach mehrmaligem Nachfragen getan und mir den Termin diktiert hatten, an welchem der Velux-Techniker dann kam.
Stellt sich heraus, die Batterien waren leer. Eine war anscheinend sogar ausgelaufen. Der Techniker hat alle ersetzt und alles lief wieder. Super ärgerlich, klar. Ich weiß echt nicht, was ich da anscheinend falsch gemacht habe, und ja, natürlich fühl ich mich auch dumm, aber darum gehts nicht. Die Rechnung, Mitte Juli ausgestellt, beträgt nun ca. 200€ durch Anfahrtskosten, Arbeitsstunde etc. Meine Vermieter haben diese direkt beglichen und mir am Mitte August mitgeteilt, dass sie für den Batteriewechsel/die Reparatur nicht verantwortlich seien und ich somit das Geld auf ihr Konto überweisen solle, da sie die Rechnung an Velux schon beglichen haben.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
"Der Mieter hat ferner, unabhängig von dem Vorliegen eines Verschuldens, die Kosten für kleinere Instandhaltungen und Instandsetzungen an den Teilen der Mietsache, die seinem häufigen und unmittelbaren Zugriff ausgesetzt sind mit einem Betrag von 120,00 € im Einzelfall; bei mehreren Reparaturen bis zu einer jährlichen Belastung in Höhe von 5 % der Jahresnettomiete; zu tragen. Beispielhaft sind dies Reparaturen an folgende Einrichtungen der Mietsache: Elektrische Schalter und Steckdosen, Wasserhähne, Fenster- und Türgriffe, Riegel, Roladengurte und Gurtwickler, Heizkörperventile, Bad und Duscheinrichtungen, Toilettenspüler, Druckspüler, Brausen, Toilettensitze, Fensterläden Jalousien, Beschläge und Scharniere an Türen, Dreh-/Kippbeschläge der Fenster, Türsprech-/ideoanlagen, Kabel fernsehdosen, Schlösser, Wasch- und Abflussbecken. Im Falle der Vermietung von preisgebundenen Wohnraum sind Rollladengurte von der vorstehenden Regelung ausgenommen.."
Muss ich das wirklich bezahlen? Oder besteht die Chance, alle Kosten über 120€ abzuwälzen?
Danke vielmals im Voraus!
LG