Ich hab da gerade mal so in § 37 gelesen...
Ich wollte eigentlich nur den Wortlaut zu etwas Anderem nachschauen, da bin ich bei Absatz 3 und 4 über etwas "gestolpert", was ich komisch finde:
>(3) Dauerlichtzeichen über einem Fahrstreifen sperren ihn oder geben ihn zum Befahren frei.
[...]
Ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil bedeutet:
„Der Verkehr auf dem Fahrstreifen ist freigegeben“.
>(4) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren werden, auch wenn die Verkehrsdichte das nicht rechtfertigt.
Bedeutet das im Umkehrschluss: Wenn ein grüner Pfeil Fahrstreifen zum Befahren freigibt, hebt er dadurch auch das Rechtsfahrgebot für die Dauer seiner Regelungsgewalt auf?
Darf man links genauso schnell wie rechts fahren, wenn auf der Schilderbrücke der Autobahn 4 grüne Pfeile (ist ja bei Seitenstreifenfreigabe oft so) gezeigt werden? Oder ist das dann kein verkehrsregelndes Lichtzeichen?