Eskalation im Regionalzug bei Ettlingen: Auch Landgericht sieht keinen Haftgrund

KI- Zusammenfassung des BNN Artikels:

Das Landgericht Karlsruhe hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung des 36-jährigen Beschuldigten zurückgewiesen. Er bleibt damit auf freiem Fuß, weil das Gericht keinen Haftgrund – insbesondere keine Fluchtgefahr – sieht.

Was bisher zum Vorfall bekannt ist

Am 17. Juli bei Ettlingen-Bruchhausen war ein 26-jähriger Mitarbeiter der DB-Sicherheit bei voller Fahrt aus einem Regionalzug gestürzt. Der Zug fuhr zu diesem Zeitpunkt etwa 120 km/h. Der Security-Mitarbeiter erlitt schwerste Verletzungen.

Ausgangspunkt war eine Fahrkartenkontrolle. Der später Beschuldigte konnte sein Ticket offenbar nicht vorzeigen, weil der Akku seines Handys leer war. Als er sich weigerte, den Zug zu verlassen, wurde die DB-Sicherheit hinzugezogen. Der Mann war laut Artikel stark alkoholisiert.

Die entscheidende Abfolge der Auseinandersetzung

Die Überwachungskamera liefert nach Darstellung des Amtsgerichts wichtige Hinweise:

  • Der 26-jährige Security-Mitarbeiter soll zuerst körperlich gegen den Beschuldigten vorgegangen sein.
  • Er packte ihn mit beiden Händen und schlug ihn laut Amtsgericht mit Wucht gegen die Zugtür.
  • Anschließend soll er den Beschuldigten kraftvoll zu Boden gestoßen haben.
  • Der Beschuldigte schlug daraufhin dreimal in Richtung des Security-Mitarbeiters.
  • Danach entstand ein Gerangel. Der Beschuldigte soll versucht haben, sich durch Strampeln mit den Beinen aus dem Griff des Security-Mitarbeiters zu befreien.
  • Laut Darstellung des Verteidigers versuchte zwischenzeitlich ein weiterer Bahn-Beschäftigter, seinen Kollegen zurückzuziehen. Dieser soll sinngemäß gesagt haben: „Lass ihn doch, die Polizei wartet doch schon auf ihn und übernimmt ihn dann.“
  • Nach Darstellung des Verteidigers habe der Security-Mitarbeiter dennoch weiter massiv auf seinen Mandanten eingewirkt.

Im weiteren Verlauf verlor der Security-Mitarbeiter das Gleichgewicht, fiel rückwärts gegen die sich plötzlich öffnende Zugtür und stürzte aus dem fahrenden Zug.

Wichtig: Die Aussage über den Kollegen, der zum Aufhören aufgefordert haben soll, stammt aus der Darstellung des Verteidigers. Sie ist im Artikel nicht als abschließend gerichtlich festgestellte Tatsache dargestellt.

Warum der Beschuldigte nicht in Untersuchungshaft kommt

Das Landgericht sieht zwar einen dringenden Tatverdacht wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Für eine gefährliche oder schwere Körperverletzung reicht der Tatverdacht nach Einschätzung der Richter aber derzeit nicht aus. Bei diesen schwereren Delikten bestehe lediglich ein Anfangsverdacht.

Entscheidend ist außerdem die Frage, ob der Beschuldigte für den Sturz aus dem Zug verantwortlich gemacht werden kann. Das Landgericht sieht derzeit keinen ausreichenden Hinweis darauf, dass er den Sturz vorhergesehen oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Auch eine fahrlässige Verursachung sei nicht erkennbar.

Die Richter argumentieren insbesondere, dass sich die Zugtür während der Fahrt geöffnet habe. Dass sich eine solche Tür – selbst infolge eines Anpralls – plötzlich öffnet, sei ein „außergewöhnlicher Vorfall“, mit dem ein Fahrgast nicht ohne Weiteres rechnen müsse.

Noch ungeklärt: Warum öffnete sich die Zugtür?

Die technische Ursache ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Der Zug wurde inzwischen untersucht. Ergebnisse dieser Untersuchung liegen bislang nicht vor. Normalerweise sind die Türen während der Fahrt verriegelt und auch im Notfall nicht ohne Weiteres zu öffnen.

Fazit

Der aktuelle Stand ist damit deutlich differenzierter als die ursprüngliche Meldung eines „Angriffs“ auf einen Bahnmitarbeiter:

Das Gericht hält es für dringend wahrscheinlich, dass der Beschuldigte vorsätzlich körperlich gegen den Security-Mitarbeiter vorging. Gleichzeitig sieht es derzeit keinen dringenden Tatverdacht dafür, dass er den lebensgefährlichen Sturz aus dem Zug verursacht, vorhergesehen oder billigend in Kauf genommen hat.

Hinzu kommt die vom Verteidiger geschilderte Situation, wonach ein Kollege des Security-Mitarbeiters ihn offenbar zum Aufhören aufgefordert haben soll, weil die Polizei bereits auf den Beschuldigten wartete. Die genaue Dynamik der Auseinandersetzung und insbesondere die Frage, wie und warum sich die Zugtür öffnete, sind weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

Quell (Paywall): https://bnn.de/karlsruhe/eskalation-im-regionalzug-bei-ettlingen-auch-landgericht-sieht-keinen-haftgrund

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▲ 110 r/weedmob

Gegen den CanG Gegener Thomas Bareiß von der CDU wir wegen Fahrens unter Einfluss synthetischer Betäubungsmittel ermittelt.

Bareiß äußerte sich vielfach gegen das CanG. Besonders Wert legte er dabei auf restriktivste Regelungen im Zusammenhang mit Cannabis-Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr.

Zusammengefasst vertrat Bareiß die Position, dass:

  • die Cannabis-Legalisierung ein Fehler sei,
  • die Verkehrssicherheit Vorrang vor einer Liberalisierung des Cannabisrechts haben müsse,
  • und strengere Regeln für Cannabiskonsum im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr beibehalten werden sollten

Nun wird gegen den CDU Politiker und Anti- Cannabis Aktivisten, weil er unter Einfluß von synthetischen Drogen einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben soll, bei dem 3 Menschen schwer verletzt wurden und stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-07/thomas-bareiss-cdu-unfall-immunitaet-staatsanwaltschaft-hechingen

u/Upbeat_Definition526 — 20 days ago
▲ 54 r/weedmob

Klatsche für das RP Freiburg: Cannabisvereine klagen erfolgreich gegen Auflagen

(KI) Zusammenfassung eines heutigen Artikels der Badischen neuesten Nachrichten

Der Cannabis Club Pforzheim 2023 hat gemeinsam mit sechs weiteren Cannabis-Anbauvereinen erfolgreich gegen mehrere Auflagen des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg geklagt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe erklärte mehrere Bedingungen, die das RP mit der Anbaugenehmigung verbunden hatte, für unzulässig. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus, der Urteilstenor wurde jedoch bereits veröffentlicht.

Hintergrund

Seit dem 1. April 2024 erlaubt das bundesweite Konsumcannabisgesetz nicht kommerziellen Anbauvereinigungen, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und in gesetzlich festgelegten Mengen an ihre Mitglieder abzugeben. Gewinne dürfen diese Vereine nicht erzielen.

In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Freiburg für die Genehmigung und Überwachung aller Cannabis-Anbauvereine zuständig. Der Cannabis Club Pforzheim erhielt Ende November 2024 zwar die notwendige Genehmigung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau, diese war jedoch mit zahlreichen zusätzlichen Auflagen verbunden.

Kritik der Vereine

Die Kläger werfen dem RP vor, die gesetzlichen Vorgaben deutlich strenger auszulegen als erforderlich. Sie sprechen von einer massiven Behinderung der Vereine und einer unnötigen Bürokratisierung. Ein Vereinsvertreter verglich das Verhalten des Regierungspräsidiums mit einem „Kampfhund, der sich in der Wade eines Radlers festbeißt“, um zu verdeutlichen, wie stark die Behörde ihrer Ansicht nach die Arbeit der Clubs erschwere.

Umstrittene Auflagen

Besonders kritisiert wurden mehrere Vorgaben:

  • Telefonische Erreichbarkeit: Der Verein sollte an vier Werktagen zwischen 9 und 18 Uhr ständig telefonisch erreichbar sein.
  • Kontrollen innerhalb von 60 Minuten: Nach einem Anruf des Regierungspräsidiums sollte innerhalb einer Stunde eine verantwortliche Person am Vereinsstandort erscheinen und den Behörden Zugang ermöglichen.
  • Vergütung der Vorstandsmitglieder: Die Bezahlung der Vorstandsmitglieder sollte auf den Umfang eines Minijobs begrenzt werden.
  • Meldung von Satzungsänderungen: Jede Änderung der Vereinssatzung sollte bereits vor der Eintragung ins Vereinsregister dem Regierungspräsidium gemeldet werden.
  • Regelmäßige Finanzberichte: Der Verein sollte fortlaufend Berichte über Einnahmen, Ausgaben und Mitgliederzahlen einreichen.

Argumente der Kläger

Nach Auffassung der Vereine seien diese Anforderungen in der Praxis kaum erfüllbar. Da die meisten Mitglieder ehrenamtlich tätig und regulär berufstätig seien, könne niemand jederzeit seinen Arbeitsplatz verlassen, um innerhalb einer Stunde bei einer unangekündigten Kontrolle vor Ort zu sein. Dies würde faktisch bedeuten, ständig Personal für mögliche Kontrollen bereithalten zu müssen.

Auch die umfangreichen Berichtspflichten und organisatorischen Vorgaben gingen nach Ansicht der Kläger über das hinaus, was das Gesetz verlange. Sie seien unverhältnismäßig und erschwerten den Betrieb der Vereine erheblich.

Position des Regierungspräsidiums

Das Regierungspräsidium verteidigte die Auflagen mit dem Hinweis auf seine gesetzliche Aufsichtspflicht. Die Finanzberichte und Mitgliederzahlen sollten sicherstellen, dass die Vereine tatsächlich nach dem Selbstkostendeckungsprinzip arbeiten und keine Gewinne erzielen. Die Erreichbarkeit und kurzfristige Zugänglichkeit sollten wirksame, auch unangekündigte Kontrollen ermöglichen.

Entscheidung des Gerichts

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe folgte in wesentlichen Punkten der Argumentation des Cannabis Clubs Pforzheim. Es hob mehrere Nebenbestimmungen der Genehmigung auf, weil sie nach Auffassung des Gerichts unzulässigerweise mit der Anbauerlaubnis verbunden worden waren. Welche rechtlichen Erwägungen dafür ausschlaggebend waren, wird erst aus der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen.

Quelle (Paywall) : https://bnn.de/karlsruhe/klatsche-fuer-das-rp-freiburg-cannabisvereine-klagen-erfolgreich-gegen-auflagen

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u/Upbeat_Definition526 — 21 days ago

Attacke auf Bahn-Mitarbeiter bei Ettlingen: Jetzt spricht der Anwalt des Tatverdächtigen

Zusammenfassung des entsprechenden BNN Artikels:

Nach dem schweren Sturz eines DB-Sicherheitsmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug stellt der Pflichtverteidiger des 36-jährigen Tatverdächtigen den bisherigen Ablauf infrage. Laut dem Anwalt zeige ein Video, dass die körperliche Aggression vom Bahn-Mitarbeiter ausgegangen sei: Dieser habe den stark alkoholisierten Fahrgast am Kragen gepackt, gegen die Tür gestoßen, zu Boden gerissen und geschlagen. Erst danach habe sich der Fahrgast gewehrt.

Im anschließenden Gerangel sei der Sicherheitsmitarbeiter gegen die bereits beschädigte Tür geraten. Diese habe sich geöffnet, woraufhin er bei etwa 120 km/h aus dem Zug stürzte und schwer verletzt wurde. Er ist inzwischen außer Lebensgefahr.

Der Vorfall begann offenbar damit, dass der Fahrgast sein Deutschland-Ticket wegen eines leeren Handyakkus nicht vorzeigen konnte und sich weigerte auszusteigen. Die Darstellung des Verteidigers widerspricht teilweise den Angaben der Staatsanwaltschaft und eines Augenzeugen, nach denen der Fahrgast den Sicherheitsmitarbeiter angegriffen und getreten haben soll.

Das Amtsgericht Karlsruhe lehnte den beantragten Haftbefehl nach Sichtung des Videos ab. Der Anwalt fordert nun, dass die Staatsanwaltschaft zu den Aufnahmen Stellung nimmt und das anonymisierte Video veröffentlicht.

https://bnn.de/karlsruhe/eskalation-bei-ticketkontrolle-im-zug-nach-ettlingen-jetzt-spricht-der-anwalt-des-tatverdaechtigen

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u/Upbeat_Definition526 — 29 days ago
▲ 0 r/webdev

Has anyone here tried serrv for local static site previews?

I’m curious if anyone here has already tried serrv for working with static sites:

https://www.mamp.info/serrv/

It’s a small Mac app for previewing static websites locally, but instead of opening files directly in the browser, it serves them through a real local HTTPS address like https://portfolio.local/

I’m relatively new to the static site generator space myself, so I’m especially interested in understanding how people actually work with tools like Eleventy, Astro, Hugo, or similar generators in practice.

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u/Upbeat_Definition526 — 2 months ago

Wieso ist Experte für alle so schlecht?

Was läuft da schief? Ich denke, sie haben das Konzept inzwischen schon angepasst, aber irgendwie finde ich, dass die Sendung nicht funktioniert. Es wirkt nicht wirklich aus einem Guss - irgendwie erscheint es mir wie Stückwerk. Ich finde das sehr schade und hoffe wirklich, dass sie da noch mal die Kurve kriegen und einen Dreh finden. Irgendwie habe ich das Gefühle, da muss n och mal ein kompletter Neustart kommen.

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u/Upbeat_Definition526 — 2 months ago

The Boys of Dungeon Lane Review by German magazine "Der Spiegel"

What might the inventors of modern pop music release in the summer of 2026? An ex-Beatle provides the answer — and seems remarkably youthful in the process.

Nostalgia has its roots in Ancient Greek and can roughly be translated as “the pain of returning home.” In politics, this longing reflection on an idealized past has proven to be a dangerous poison. Which has not stopped art from drawing on the deep well of time as a reliable source of creativity.

In the end, it always depends on how you do it. And who does it.

Former Beatle Paul McCartney, at any rate, draws deeply from the past on his latest album — much as he did in the late 1960s. Back then, sentimental retrospection did not yet have to bridge seven decades, yet still produced a classic like “Penny Lane,” in which he sang about a street from his youth. A few years later, the Beatles were history. But McCartney simply kept going.

His new album The Boys of Dungeon Lane is named after the area of Liverpool where the 83-year-old spent formative years of his childhood. In the song Salesman Saint, he elevates his parents’ financial struggles in postwar England with brass arrangements that might well have been heard on the radio back then. With As You Lie There, he turns a youthful romance into a lavish ballad, creating a musical monument to a former love.

No less personal in tone and execution are his reminiscences of the Beatles. “Days We Left Behind” recalls his first encounter with John Lennon, while “Down South” evokes a hitchhiking trip he once took with George Harrison, “before we learned to twist and shout.” And in “Home to Us,” he performs his first-ever duet with Ringo Starr, who also plays drums — and, with a little help from Chrissie Hynde (The Pretenders), steps up to the microphone.

Anyone who occasionally indulges in the idle question of what the inventors of modern pop music might sound like in the summer of 2026 will find a plausible answer on this album: like this.

Even “Come Inside,” perhaps the weakest track, would still make for a compelling single from the Rolling Stones’ next album. A certain patina does occasionally make itself felt — but only when McCartney sounds a little too much like ELO or Oasis, those later admirers who always wanted to sound like the Beatles and have by now become part of history themselves. Unlike McCartney, whose voice has clearly aged, yet is perfect for this album precisely because of it. If some songs call to mind Beatles classics such as “Hello, Goodbye” or “Lady Madonna,” it is not because an 83-year-old has run out of ideas. Rather, it is because those masterful melodies flowed then, as they do now, from the hand of the master.

The same applies to folk, Dixieland, vaudeville, psychedelic flourishes, and the other colors he has always kept on his palette. You can always hear them, but they never completely take over the helm. On the contrary: the real miracle — and wonderful paradox — of this astonishing late work is how powerfully McCartney once again fashions something new from them, something fresh and unmistakably of the present.

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u/Upbeat_Definition526 — 3 months ago