Vermieter verweigert Wallbox trotz früherer Zusage – darf er das?
Ich überlege, mir ein Plug-in-Hybridauto zu kaufen, und habe deshalb meinen Vermieter gefragt, ob er eine Lademöglichkeit am Parkplatz installieren würde. Als wir vor etwa 2 Jahren eingezogen sind, meinte er noch, dass er für uns ebenfalls eine Wallbox bauen würde, falls wir irgendwann ein Hybrid-/E-Auto hätten. Er selbst hat übrigens ein Hybridauto und eine eigene Ladestation auf dem Grundstück. Jetzt empfiehlt er uns stattdessen einfach ein mobiles Ladegerät.
Online habe ich gelesen, dass Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit wohl grundsätzlich erlauben müssen, wenn der Mieter die Kosten selbst trägt. Stimmt das wirklich? Ich frage mich gerade, ob es den Aufwand überhaupt wert ist, darauf zu bestehen oder rechtlich Druck zu machen. Einerseits finde ich es unfair, weil er es damals zugesagt hatte und selbst eine Wallbox nutzt, andererseits möchte ich das Verhältnis zum Vermieter auch nicht unnötig belasten. Seine eigene Ladestation kann ich übrigens nicht mitbenutzen, da sie direkt über seinen Strom läuft und er sonst meinen Verbrauch zahlen würde.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
§554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.