Widerrufsrecht im Mietvertrag. Suche nach rechtlicher Bestätigung
Kurzer Hinweis: Ich habe diesen Post heute Morgen um 6 Uhr bereits auf Englisch gepostet, aber da war noch niemand wach. Mein Deutsch reicht leider nicht aus, um so komplizierte Dinge ohne Hilfe zu schreiben. Ich hoffe, die KI-Übersetzung ist okay.
TL;DR: Wir unterschreiben morgen einen Mietvertrag mit 14-tägigem Widerrufsrecht. Wir planen, auf beiden Anlage-Checkboxen „Nein” anzukreuzen, und es wird weder bei der Unterzeichnung noch vor dem 15. Juni Geld fließen. Können wir vor dem 5. Juni ohne finanzielle oder rechtliche Konsequenzen widerrufen?
Hallo, ich hoffe auf etwas rechtliche Unterstützung von Menschen mit Kenntnissen im deutschen Mietrecht.
Mein Partner und ich werden morgen einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung in Berlin unterzeichnen. Mietbeginn ist der 15. Juni. Der Vertrag enthält eine Widerrufsbelehrung (Anlage 3a):
„Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.”
In Anlage 3c gibt es zwei Checkboxen:
Erste: „Ich verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen beginnen (§ 356 Abs. 4 BGB).”
Zweite: „Ich stimme ausdrücklich zu, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere.”
Wir werden bei beiden Nein ankreuzen.
Unser Verständnis:
• Durch „Nein” bleibt das Widerrufsrecht bis zum 05.06.2026 vollständig erhalten
• Die erste Mietzahlung ist laut §6.1 erst am dritten Werktag im Juni fällig
• Die Kaution ist laut §7.1 „in gesetzlicher Weise” fällig — also nicht vor Mietbeginn am 15.06.
• Bei der Unterzeichnung fließt kein Geld
Wenn wir also vor dem 05.06.2026 schriftlich widerrufen, verlassen wir den Vertrag ohne finanzielle oder rechtliche Konsequenzen — da laut Anlage 3a alle geleisteten Zahlungen erstattet werden, von denen es keine geben würde.
Das scheint uns klar und eindeutig — aber mein Partner ist sehr gestresst, da Deutsch nicht unsere Muttersprache ist und wir Angst haben, etwas zu übersehen. Wir würden uns sehr freuen, wenn ein Anwalt oder jemand mit soliden Rechtskenntnissen kurz die relevanten Abschnitte lesen und folgende drei Dinge bestätigen könnte:
• Das Widerrufsrecht ist sauber und wir können vor dem 05.06.2026 ohne Konsequenzen widerrufen
• Es ist kein Geld bei oder vor der Unterzeichnung fällig
• Vor dem Mietbeginn am 15.06. ist nichts fällig
Wir sind bereit, für diese Bestätigung etwas zu zahlen. Wir brauchen einfach eine menschliche Expertenbestätigung, damit mein Partner morgen mit Sicherheit unterschreiben kann. Wer bereit ist, kurz zu helfen — bitte per DM melden. Kommentare sind natürlich auch willkommen!
Vielen Dank!