Pendlerpauschale: Firmenwagen des Vaters (Angestellter) nutzen – absetzbar?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale bei etwas ungewöhnlicher Fahrzeugnutzung und würde mich über eure Einschätzung freuen.
Ausgangslage:
• Arbeitsort Düsseldorf, einfache Entfernung
Wohnung–erste Tätigkeitsstätte: 152 km
• Ich bin an ca. 65 % der Jahresarbeitstage im Büro (regulär 3x/Woche, in jeder 4. Woche 4x)
• Für die Fahrten nutze ich abwechselnd: die Bahn, den Firmenwagen meines Vaters (er ist selbst Angestellter, der Wagen wurde ihm von seinem Arbeitgeber als Dienstwagen gestellt) und den Privatwagen meiner Mutter
Zur Absicherung der Fahrzeugnutzung:
• Für den Wagen meiner Mutter habe ich eine schriftliche Überlassungserklärung und bin als Fahrer in der Kfz-Versicherung eingetragen
• Beim Dienstwagen meines Vaters ist im Leasingvertrag ausdrücklich geregelt, dass Familienangehörige das Fahrzeug mitnutzen dürfen; auch hier bin ich in der Versicherung eingetragen
Da ich nicht ausschließlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre, komme ich ohnehin über die 4.500 €-Deckelung hinaus (die ja nur bei reiner ÖPNV-Nutzung gilt) und muss das entsprechend nachweisen.
Meine eigentliche Frage: Kann ich die Entfernungspauschale auch für die Tage geltend machen, an denen ich mit dem Firmenwagen meines Vaters fahre? Das Fahrzeug ist ja kein “eigenes”, sondern wurde ursprünglich meinem Vater als geldwerter Vorteil von dessen Arbeitgeber überlassen – zählt es trotzdem als “mir zur Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug” i.S.d. § 9 EStG, wenn ich nachweislich (Leasingvertrag + Versicherungseintrag) mitfahren darf?
Hat jemand Erfahrung mit so einer Konstellation oder kennt einschlägige Urteile/BMF-Schreiben dazu? Danke schon mal!