
Absage 4(!) Werktage im Voraus?
Ich habe kürzlich beim Ambulatorium Döbling einen Termin für eine Magenspiegelung ausgemacht: in genau zwei Monaten (der frühestmögliche Termin).
Nun seh ich, dass man (falls notwendig) spätestens vier Werktage vor dem Termin absagen muss, ansonsten blecht man gleich mal 200€ Strafe.
Ist das rechtlich überhaupt durchsetzbar? Üblich sind bei Arztterminen ja 24h. Das würde heissen, wenn ich am Dienstag einen Termin hab, müsste ich spätestens am Mittwoch in der Woche davor absagen?
Sorry, aber da weiss man es in 99% der Fälle, wo man einen Termin absagen muss, noch gar nicht.