Mietrecht:Temporäre Klimaanlagen-Fensterplatte (XPS) vs. Fassadenoptik – Welche Konsequenzen drohen?

​Hallo zusammen,

​ich brauche eine rechtliche Einschätzung zu einem drohenden Konflikt mit dem Vermieter (Privatvermieter, wohnt im selben Haus).

​Der Sachverhalt:

​Mietverhältnis: Meine Eltern wohnen seit über 30 Jahren (Einzug Ende der 1980er) in einer Wohnung im 2. OG. eines Mehrfamilienhauses. Unbefristeter Standard-Wohnraummietvertrag. Bisher gab es nie Konflikte oder Zahlungsverzug. Ich (volljähriger Sohn) wohne im selben Haushalt.

​Das Problem: Um im Sommer in meinem Zimmer für Klausurenphasen lernen zu können, nutze ich eine mobile Monoblock-Klimaanlage. Für die Abluft habe ich eine passgenaue XPS-Hartschaumplatte gebaut, die ohne Bohren, Schrauben oder Kleben einfach bei geöffnetem Fenster in den Rahmen geklemmt wird. Sie hinterlässt keinerlei Schäden an der Bausubstanz und wird im Herbst komplett entfernt.

​Die Reaktion: Der Prototyp der Platte war farbig (XPS-Eigenfarbe) und der Vermieter hat sofort verbal abgeblockt: Es störe die Optik der Hausfassade massiv, er wolle das nicht sehen. Er droht vage mit Konsequenzen.

​Die Optimierung: Ich bin gerade dabei, die Platte komplett weiß zu lackieren und weiße lüftungsgitter einzusetzen, sodass sie farblich bündig mit dem Fensterrahmen abschließt und von der Straße aus (2. Stock) optisch wie ein geschlossenes, weißes Rollo wirkt. Es besteht aktuell keine Rechtsschutzversicherung.

​Meine konkreten rechtlichen Fragen:

​Bauliche Veränderung vs. Mietgebrauch: Fällt eine komplett zerstörungsfreie, temporäre, klemmbare Fensterplatte unter eine unzulässige optische Beeinträchtigung der Fassade, wenn sie farblich (alpinweiß) an den Fensterrahmen angepasst ist? Wie wird hier das Recht des Mieters auf Kühlung der Wohnung gegen das Eigentumsrecht des Vermieters abgewogen?

​Welche rechtlichen Konsequenzen drohen im Ernstfall? Mit welchen konkreten Schritten des Vermieters müssen wir rechnen, wenn wir die optimierte (weiße) Platte einfach nutzen? Wäre eine Abmahnung oder gar eine Kündigung (ordentlich/fristlos) nach über 30 Jahren beanstandungsfreier Mietzeit wegen so einer Sache rechtlich überhaupt durchsetzbar, oder ist das völlig unverhältnismäßig?

​Einstweilige Verfügung / Schnelle Entfernung: Kann der Vermieter uns im laufenden Sommer über den juristischen Eilweg (z. B. einstweilige Verfügung) zwingen, die Platte sofort herauszunehmen, oder müsste er dafür den normalen, langen Klageweg gehen?

​Prozessuales Risiko ohne Rechtsschutz: Wenn der Vermieter die Sache eskaliert und uns schriftlich abmahnt: Wer trägt das Kosten- und Prozessrisiko? Müssten wir als Mieter aktiv werden und klagen, oder liegt die Pflicht, eine Unterlassungsklage einzureichen (und damit die Beweis- und Kostenvorschusspflicht), komplett beim Vermieter?

​Vielen Dank für eure juristische Einschätzung!

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u/fckafd161 — 18 hours ago
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Styrodur Fensterdurchführung für Mobile Klima - Vermieter macht Stress

Hallo liebe Leute!

Als die Hitzewelle so langsam vor 2 Wochen anrollte , hab ich mir aus Styrodur platten eine Fensterabdichtung gebaut für meine auf 2 schlauch umgebaute Alte Comfee mobil 7000.

Leider musste ich durch die größe des Fensters mehrere platten miteinander verkleben.

Die Durchführung sitzt spack im fenster ausschnitt und rahmen, sie kann dadurch nicht raus fallen

Sie hat die Kontur des fensterrahmens , nur das "weiße" styrodur sieht man von außen.

Ich hab die Fensterdurchführung eingesetzt und hab so die Rekord hitzewelle gut überstanden

letzte woche Montag klingelte unser Vermieter und sagte meiner Mutter , das die Fensterdurchführung sofort entfernt werden soll und das es ne Frechheit wäre das ich nicht gefragt habe , das scheiße aussieht und andere Ja auch Schwitzen....

Mich hat das sehr getroffen da ich gerade in den Klausur vorbereitungen stecke , psyisch angeschlagen bin und sowie so probleme habe zu lernen , 3 Meds nehme die auf der Heidelberger Hitze Tabelle stehen und meine Thermoregulierung einschränken

Ich habe die Platte dann sofort entfernt

Also klar sieht die platte sehr Roh aus und stört die optik.Ich wollte sie eigentlich vordem ersten einsetzen noch weiß streichen und die Löcher mit luft hutzen abdecken für die optik.

War aber schon froh als sie fertig war, das sie perfekt passt und hab sie dann drin gelassen und die Klima angeworfen. Besser zu 80% fertig und funktioniert als noch tage bei der hitze die zustreichen und dran rum zu bauen.

Wir haben ne super Hausgemeinschaft mit Mietern die schon Jahrzehnt in dem haus wohnen und auch mit dem Vermieter ist alles wunderbar , es ist wie ne kleine Familie

Laut meiner Einschätzung ist der einzige punkt die optik , wo er rechtlich nen hebel hat.

Jedoch laut meinem Rechtsverständnis muss trotzdem eine Güterabwägung getroffen werden.

Und ich sehe das recht auf ein Zimmer wo ich nicht krepiere und lernen und schlafen kann höher an , als eine Phasenweise beeinträchtigung der Fassaden Optik von in summe max 2 monaten im Jahr

Ich hab jetzt Lüftungsgitter besorgt und streiche die platte schön weiß das sie sich optisch in den fensterrahmen einfügt und dann kommt sie bei der nächsten hitzewelle ( ab 27 -28 grad ) wieder rein

Wie seht ihr die Situation ? Was ist eure Meinung ? Wie seht ihr das rechtlich ?

u/fckafd161 — 1 day ago