Mietrecht:Temporäre Klimaanlagen-Fensterplatte (XPS) vs. Fassadenoptik – Welche Konsequenzen drohen?
Hallo zusammen,
ich brauche eine rechtliche Einschätzung zu einem drohenden Konflikt mit dem Vermieter (Privatvermieter, wohnt im selben Haus).
Der Sachverhalt:
Mietverhältnis: Meine Eltern wohnen seit über 30 Jahren (Einzug Ende der 1980er) in einer Wohnung im 2. OG. eines Mehrfamilienhauses. Unbefristeter Standard-Wohnraummietvertrag. Bisher gab es nie Konflikte oder Zahlungsverzug. Ich (volljähriger Sohn) wohne im selben Haushalt.
Das Problem: Um im Sommer in meinem Zimmer für Klausurenphasen lernen zu können, nutze ich eine mobile Monoblock-Klimaanlage. Für die Abluft habe ich eine passgenaue XPS-Hartschaumplatte gebaut, die ohne Bohren, Schrauben oder Kleben einfach bei geöffnetem Fenster in den Rahmen geklemmt wird. Sie hinterlässt keinerlei Schäden an der Bausubstanz und wird im Herbst komplett entfernt.
Die Reaktion: Der Prototyp der Platte war farbig (XPS-Eigenfarbe) und der Vermieter hat sofort verbal abgeblockt: Es störe die Optik der Hausfassade massiv, er wolle das nicht sehen. Er droht vage mit Konsequenzen.
Die Optimierung: Ich bin gerade dabei, die Platte komplett weiß zu lackieren und weiße lüftungsgitter einzusetzen, sodass sie farblich bündig mit dem Fensterrahmen abschließt und von der Straße aus (2. Stock) optisch wie ein geschlossenes, weißes Rollo wirkt. Es besteht aktuell keine Rechtsschutzversicherung.
Meine konkreten rechtlichen Fragen:
Bauliche Veränderung vs. Mietgebrauch: Fällt eine komplett zerstörungsfreie, temporäre, klemmbare Fensterplatte unter eine unzulässige optische Beeinträchtigung der Fassade, wenn sie farblich (alpinweiß) an den Fensterrahmen angepasst ist? Wie wird hier das Recht des Mieters auf Kühlung der Wohnung gegen das Eigentumsrecht des Vermieters abgewogen?
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen im Ernstfall? Mit welchen konkreten Schritten des Vermieters müssen wir rechnen, wenn wir die optimierte (weiße) Platte einfach nutzen? Wäre eine Abmahnung oder gar eine Kündigung (ordentlich/fristlos) nach über 30 Jahren beanstandungsfreier Mietzeit wegen so einer Sache rechtlich überhaupt durchsetzbar, oder ist das völlig unverhältnismäßig?
Einstweilige Verfügung / Schnelle Entfernung: Kann der Vermieter uns im laufenden Sommer über den juristischen Eilweg (z. B. einstweilige Verfügung) zwingen, die Platte sofort herauszunehmen, oder müsste er dafür den normalen, langen Klageweg gehen?
Prozessuales Risiko ohne Rechtsschutz: Wenn der Vermieter die Sache eskaliert und uns schriftlich abmahnt: Wer trägt das Kosten- und Prozessrisiko? Müssten wir als Mieter aktiv werden und klagen, oder liegt die Pflicht, eine Unterlassungsklage einzureichen (und damit die Beweis- und Kostenvorschusspflicht), komplett beim Vermieter?
Vielen Dank für eure juristische Einschätzung!