Elvanse und ambulante Suchttherapie
Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir ein paar Informationen dazu geben.
Ich habe eine gesicherte Ads Diagnose und nehme schon über 1 Jahr Elvanse. Ich bin gut eingestellt und es hat meine Lebensqualität enorm verbessert.
Seit mehreren Jahren habe ich ein Problem mit Drogen. Mein Hauptproblem ist Cannabis, Alkohol hat auch eine große Rolle gespielt und ansonsten einige Sachen schon probiert.
Aktuell bin ich über 14 Monate trocken und über 3 Monate clean.
Ich bin aktuell dabei einen Antrag auf ambulante Suchttherapie zu stellen. Im letzten Gespräch bei der Drogenberatungsstelle kam meine Medikation zur Sprache. Scheinbar ist es dort nicht möglich diese Suchttherapie zu machen, wenn man nebenbei noch Elvanse (oder Ritalin) nimmt. Dies ist eine "Regel" von der Einrichtung. Die Begründung war, man sei "nicht klar im Kopf".
Ich persönlich empfinde das jedoch gar nicht so. Ich bin dank Elvanse viel klarer im Kopf, als ohne.
Ich habe bereits mit dem Arzt gesprochen, der mir die Diagnose und das Medikament gegeben hat. Er wird ein Schreiben aufsetzen, in dem er darlegt, warum es sinnvoll wäre es weiterhin zu nehmen.
Alternativ von der Einrichtung wären die Möglichkeiten: 1. Elvanse absetzen und nichts nehmen oder 2. Auf eins der beiden Medikamente umstellen, die für die Einrichtung möglich ist. Ich erinnere mich nur an einen der beiden Namen, es ist Strattera.
Altuell möchte ich ungern absetzen und/oder umstellen, da es mir wirklich sehr hilft. Ich habe auch Angst vor den Absetzsymptomen (die nicht bei jedem gleich sind natürlich), da ich eine Gefahr sehe, wenn ich ein Loch fallen sollte. Zudem funktioniert Strattera natürlich anders als Elvanse und die Befürchtung, dass es mir nicht gut hilft ist auch da.
In ein paar Tagen sehe ich meine Psychiaterin und werde ihr von der ganzen Sache erzählen.
Hat irgendjemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir ein paar Anhaltspunkte geben?
Ich bin ratlos was ich tun soll, wenn Elvanse (trotz des Schreibens) ein Ausschlusskriterium ist.