u/konto81

AR-9 mit Klappschaft als Faustfeuerwaffe in Österreich nach § 3 WaffG?

Hallo,

wie wird eine AR-9 (9×19) mit einklappbarem Schaft/Buffer-System in Österreich eingestuft?

Konkret:

  • Ausgeklappt ist die AR-9 über 60 cm lang.
  • Eingeklappt ist sie unter 60 cm lang.
  • Im eingeklappten Zustand ist sie nicht schussfähig/funktionsfähig.
  • § 3 WaffG definiert Faustfeuerwaffen grundsätzlich mit einer Gesamtlänge von maximal 60 cm.
  • § 17 Abs. 1 Z 11 spricht bei der Verkürzung auf unter 60 cm ausdrücklich von „ohne Funktionseinbuße“.

Welche Länge ist für § 3 maßgeblich – eingeklappt oder ausgeklappt?

Kann eine solche AR-9 als Faustfeuerwaffe nach § 3 WaffG eingestuft und entsprechend registriert werden, obwohl sie nur eingeklappt unter 60 cm lang und in diesem Zustand nicht funktionsfähig ist?

Hat jemand eine vergleichbare AR-9/AR-Pistole bereits in Österreich als Faustfeuerwaffe registriert oder dazu einen Feststellungsbescheid nach § 44 WaffG erhalten?

Danke im voraus!

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u/konto81 — 10 days ago

Wandern/Spazieren gehen mit hohem Waldanteil?

Hallo, wollte heute gerne nicht nur in der Wohnung hocken und hätte Lust auf Wandern oder Spazieren, auch gerne etwas außerhalb von Salzburg. Kennt jemand etwas wo es viel Schatten oder einen hohen Waldanteil gibt und dadurch die Sonne nicht permanent auf den Pelz brennt oder es einfach ein wenig kühler ist?

Danke vorab!

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u/konto81 — 4 months ago