


AK-12, AK-15, and RPK-16 Appreciation Post
u/IntroductionAny3929 — 10 days ago



Hallo,
wie wird eine AR-9 (9×19) mit einklappbarem Schaft/Buffer-System in Österreich eingestuft?
Konkret:
Welche Länge ist für § 3 maßgeblich – eingeklappt oder ausgeklappt?
Kann eine solche AR-9 als Faustfeuerwaffe nach § 3 WaffG eingestuft und entsprechend registriert werden, obwohl sie nur eingeklappt unter 60 cm lang und in diesem Zustand nicht funktionsfähig ist?
Hat jemand eine vergleichbare AR-9/AR-Pistole bereits in Österreich als Faustfeuerwaffe registriert oder dazu einen Feststellungsbescheid nach § 44 WaffG erhalten?
Danke im voraus!