u/nero_in_colour

1 year on E!

I made a little comic too celebrate my 1 year hrt anniversary :)

(I'm not sure if this already counts as NSFW, I hope not?)

u/nero_in_colour — 6 days ago
▲ 0 r/wohnen

In unsererm bisherigen Vertrag sind wir alle Hauptmieter und Mieterwechsel wurden bisher immer über Ergänzungsverträge geregelt. Das ist eigentlich auch explizit im Vertrag geregelt:

>"Kündigt ein Mitglied der Wohngemeinschaft das Mietverhältnis, so hat die verbleibende Wohngemeinschaft nach vorheriger Absprache mit der Hausverwaltung das Recht, einen neuen Mieter für die Wohngemeinschaft vorzuschlagen. Die Kündigung muss nach den Richtlinien dieses Vertrages erfolgen (Kündigungsfrist 3 Monate) Der betreffende Mieter scheidet dann nach ordnungsgemäßer und protokollierter Übergabe der Rãumlichkeit aus dem Mietverhältnis aus. Die Höhe der Mietzahlungen bleibt hiervon unberührt. Damit ein Mietverhältnis mit einem neuen Mieter zustande kommen kann, müssen der Verwaltung die ausgefülte Mieterselbstauskunft sowie die damit verbunden Unterlagen (Kopie des Personalausweises, ggfls. Bürgschaft, Gehaltsnachweis, etc.) eingereicht werden. Nach Prüfung und Zustimmung der Hausverwaltung wird der neue Mieter in den bestehenden Mietvertrag als Hauptmieter aufgenommen."

Der Vermieter hat letztes Jahr schon versucht, unsere Miete zu erhöhen, wozu wir nicht zugestimmt hatten, da er bereits anfang des Jahres eine Mieterhöhung von über 20% vorgenommen hatte. Damals hat er schon angekündigt, dass er die Kappung einfach mit einem neuen Vertrag umgehen will. Nun haben schon die letzten 2 neu eingezogenen Mitbewohnerinnen keinen Vertrag mehr erhalten, nach einigem hin und her hat er aber zumindest die Wohnbescheinigungen ausgestellt. Nun ist vor kurzem wieder jemand neues eingezogen und jetzt weigert er sich expplizit, ihrem Einzug zuzustimmen und hat uns einen neuen Vertrag vorgelegt, mit welchem er die Miete um über 45% erhöhen würde, womit sie ca 100€ über der lokalen Spannenobergrenze des Mietspiegels liegen würde. Er hat sich als Begründung für den neuen Vertrag darauf bezogen, dass sich die Zusammensetzung der Mietergemeinschaft inzwischen so sehr geändert habe, dass sie nahezu ausgetausch sei und auf das BGH Urteil vom 27.04.2022 - VIII ZR 304/21, worin entschieden wurde, dass ein Vermieter einem Mieterwechsel in einer WG nicht zustimmen muss. In dem Fall von diesem Urteil gab es aber auch keine Regelung im Vertrag dazu, die Mieter hatten sich lediglich auf frühere Zustimmungen des Vermieters berufen.

Meine Frage ist nun: Können wir da irgenwas machen? Oder Müssen wir dem neuen Vertrag zustimmen, gerade auch mit der überhöhten Miete? Und falls ja, würde sich aus der Situation irgenwie ein Sonderkündigungsrecht o.Ä. ergeben? 2/4 von uns haben nämlich schon klar gemacht, dass sie sich die neue Miete nicht mehr leisten könnten.

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u/nero_in_colour — 22 days ago