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▲ 6 r/recht

Frage zum Eigentumsübergang gem. § 932 BGB

Liebe Mitinsassen,

ich studiere Jura an der Fernuni Hagen und bin gerade am Sachenrecht dran. Dieses Materie finde ich am wenigsten zugänglich von allen Zivilrechtsthemen und ich lerne am besten mit Fällen. So auch mit dem nachfolgenden von mir ausgedachten und würde Euch freundlich bitten, ob Ihr mir einmal fachkundig erklären könnten, ob ich es richtig gelöst habe:

Sachverhalt:

Der Verkäufer V verkauft dem Käufer K ein Telefon und versendet es per Frachtführer F. Der F legt die Sache dem Käufer K vor die Haustüre, ohne es den Realakt der Übergabe zu vollziehen. Dort wird die Sache von Nachbar N mitgenommen und an den S veräußert.

Frage: Hat S Eigentum an der Sache erworben?

S könnte Eigentum gemäß § 932 I 1 BGB erworben haben.

Ursprünglicher Eigentümer war V. Durch die Übergabe an F hat V sein Eigentum nicht aufgegeben. V bleibt Eigentümer und mittelbarer Besitzer durch den Frachtvertrag mit F, während der F unmittelbarer Besitzer wird.

Die Sache wurde nicht dem Eigentümer V gestohlen, ist diesem auch nicht abhanden gekommen oder verloren gegangen. Sie ist auch nicht dem F als Besitzmittler abhanden gekommen, da er den Besitz durch Ablage vor der Türe des K freiwillig aufgegeben hat. Die Sache ist dem F aber durch N gestohlen worden, als dieser eine fremde - weil im Eigentum eines anderen stehenden - bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen hat, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Mithin hat S kein Eigentum an der Sache erworben.

Für Eure Antwort bedanke ich mich herzlich.

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u/C7sharp9 — 8 days ago

Reiserücktrittsversicherung bei Einladung durch Mutter: Wer muss den Vertrag schließen?

Hallo zusammen,

meine Mutter möchte die gesamte Familie zu einer größeren Reise einladen. Die Kosten der Reise betragen ca. 30.000 Euro.

Jetzt stellt sich uns die Frage nach der rechtlich sichersten Lösung für die Reiserücktrittsversicherung. Die Eckdaten:

Buchung: Mutter bucht für alle (Reiseanmelderin) und zahlt.

Teilnehmer: Acht Erwachsene und zwei Kinder (mehrere eigene Haushalte).

Unsere Fragen dazu:

Versicherungsnehmer vs. versicherte Person: Kann meine Mutter eine Versicherung für uns alle abschließen, obwohl wir nicht mehr in ihrem Haushalt leben? Oder müssen wir die Versicherung auf unseren Namen abschließen, damit der Schutz greift?

Erstattung: An wen zahlt die Versicherung im Schadensfall? Wenn ich krank werde, entstehen Stornokosten, die faktisch meine Mutter gezahlt hat. Gibt es Probleme, wenn Versicherungsnehmer und Rechnungsempfänger identisch sind, aber die verhinderte Person ein fremder Erwachsener ist?

Kreditkarten-Versicherung: Falls sie über eine Kreditkarte (z.B. Amex Gold/Platin oder Barclaycard Visum) bucht: Reicht das für volljährige Kinder mit eigenem Wohnsitz meist aus, oder ist das Risiko hier zu groß, dass die Klauseln uns ausschließen?

Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation? Wir wollen vermeiden, dass die Versicherung im Ernstfall sagt: "Kein gemeinsamer Haushalt, daher kein Versicherungsschutz über die Familienpolice."

Dame im Reisebüro will meiner Mutter eine Tui-Kreditkarte für 280,- Euro jährlich andrehen, die bis 20.000 Euro Reisen versichert.

Danke für eure Einschätzung!

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u/C7sharp9 — 10 days ago
▲ 46 r/wohnen

Der Vermieter hat eine Forderung einer Mieterhöhung für eine Wohnung in 71154 Nufringen gestellt. Für diesen Ort gibt es keinen Mietspiegel.

Die Frage nach dem Quadratmeterpreis oder ob die Wohnung teuer oder günstig ist, soll nicht beantwortet werden.

Danke.

u/C7sharp9 — 25 days ago