Frage zum Eigentumsübergang gem. § 932 BGB
Liebe Mitinsassen,
ich studiere Jura an der Fernuni Hagen und bin gerade am Sachenrecht dran. Dieses Materie finde ich am wenigsten zugänglich von allen Zivilrechtsthemen und ich lerne am besten mit Fällen. So auch mit dem nachfolgenden von mir ausgedachten und würde Euch freundlich bitten, ob Ihr mir einmal fachkundig erklären könnten, ob ich es richtig gelöst habe:
Sachverhalt:
Der Verkäufer V verkauft dem Käufer K ein Telefon und versendet es per Frachtführer F. Der F legt die Sache dem Käufer K vor die Haustüre, ohne es den Realakt der Übergabe zu vollziehen. Dort wird die Sache von Nachbar N mitgenommen und an den S veräußert.
Frage: Hat S Eigentum an der Sache erworben?
S könnte Eigentum gemäß § 932 I 1 BGB erworben haben.
Ursprünglicher Eigentümer war V. Durch die Übergabe an F hat V sein Eigentum nicht aufgegeben. V bleibt Eigentümer und mittelbarer Besitzer durch den Frachtvertrag mit F, während der F unmittelbarer Besitzer wird.
Die Sache wurde nicht dem Eigentümer V gestohlen, ist diesem auch nicht abhanden gekommen oder verloren gegangen. Sie ist auch nicht dem F als Besitzmittler abhanden gekommen, da er den Besitz durch Ablage vor der Türe des K freiwillig aufgegeben hat. Die Sache ist dem F aber durch N gestohlen worden, als dieser eine fremde - weil im Eigentum eines anderen stehenden - bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen hat, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Mithin hat S kein Eigentum an der Sache erworben.
Für Eure Antwort bedanke ich mich herzlich.