u/FitInvestigator9463

§14 Arbeitszeitgesetz - Pause trotz 6 Stunden schutzwürdiger Arbeitszeit hinauszögern

Ein Lokführer fährt einen Personenzug. Kurz vor Bahnhof A kommt es zu einer Störung, die eine Weiterfahrt unmöglich macht. Der Zug steht auf freier Strecke, Aussteigen für die Fahrgäste unmöglich, damit sind die Reisenden in einer sogenannten Zwangslage. Aussteigen nicht erlaubt, damit sind wir nahe dran am Thema Freiheitsberaubung. Letzteres soll hier aber nicht Thema sein, da wir den Bestand nicht vollständig erfüllt haben.

Der Lokführer hat bis jetzt 5 Stunden schutzwürdige Arbeitszeit voll.

Die Störung ist nach 1 h und 15 Minuten behoben, sodass die Fahrt weitergehen kann. Da der Lokführer weiß, dass er nun die 6 Stunden schutzwürdige Arbeitszeit voll hat, bleibt er an Bahnhof A am Bahnsteig zunächst stehen und kontaktiert die auftraggebende Stelle (Leitstelle). Die Leitstelle bauftragt ihn am Telefon, also mündlich, bis zu Bahnhof B weiterzufahren, wo ein Ablöser zur Verfügung stehen würde.

Frage: Gemäß §14 Arbeitszeitgesetz wäre es durchaus möglich, trotz Erreichen der 6 Stunden schutzwürdiger Arbeitszeit die Pause hinauszuzögern?

Der Lokführer möchte diesen Auftrag gerne schriftlich haben und bitte den Leitstellenmitarbeiter, ihm eine Mail mit dem Auftrag, trotz Erreichen der 6 Stunden schutzwürdiger Arbeitszeit weiterzufahren bis Bahnhof B (wo ein Ablöser zur Verfügung steht), zu schicken.

Der Leitstellenmitarbeiter weigert sich, diese Mail zu schicken und beharrt darauf, dass ein mündlicher Auftrag reichen würde.

Der Lokführer weigert sich, weiterzufahren und bleibt 15 Minuten (Mindestpausenzeit?) am Bahnsteig stehen, um seine Pause zu machen.

Am nächsten Tag erhält der Lokführer eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung.

Frage: Wäre die Abmahnung rechtens?

Der Fall ist konstruiert und in der Realität bisher nicht eingetreten. Ich sehe es aber als höchstwahrscheinlich an, dass ich mich in Zukunft mal mit so einer Situation konfrontiert sehen werde.

Hintergrund des ganzen: Kommt es zu einem Unfall, bspw. Personenunfall, durchscannt der Staatsanwalt höchstwahrscheinlich den Lokführer von oben bis unten. Sucht also beharrlich nach einem Fehler beim Lokführer. Die Pause wäre hier gefundenes Fressen. Deswegen möchte sich der Lokführer schriftlich absichern, damit er vor Gericht und auch vor dem Arbeitgeber was in der Hand hätte.

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u/FitInvestigator9463 — 2 days ago
▲ 6 r/Kochen

Tomatensauce hatte komischen Geruch und Beigeschmack

Ich hatte neulich eine absolut simple Tomatensauce gemacht. Zwiebeln und Knoblauch angedünstet und dann einfach zwei Packungen passierte Tomaten in die beschichtete Pfanne.

Das ganze eine gute Stunde köcheln lassen, noch etwas Sahne rein und dann serviert.

Aber irgendwie hatte das einen Beigeschmack und außerdem roch die Sauce leicht nach Erbrochenem, nachdem ich sie kalt gestellt hatte und ein paar Stunden später wieder aufwärmen wollte 😞

Ich koche genau aus dem Grund auch echt nicht gerne. Alles was ich da versuche, geht dann irgendwie schief, dauert ewig in der Zubereitung oder schmeckt im Endeffekt nicht besonders gut.

Ich weiß nicht, ob man aus meiner Beschreibung heraus überhaupt feststellen kann, was da schief gelaufen sein könnte. Hätte ich die Sahne weglassen sollen?

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u/FitInvestigator9463 — 3 days ago

Wie ist die Fehlerkultur bei verschiedenen EVUs?

Machen wir uns nichts vor, Fehler sind menschlich. Es zählt in meinen Augen vor allem, wie man mit Fehlern umgeht. Mich würde mal interessieren, wie eurer Meinung nach die Fehlerkultur bei verschiedenen EVUs ist.

Ich nenne mal ein paar Fallbeispiele, die klassische menschliche Fehler abbilden.

Ein Tf beschleuigt nach einem Halt am Bahnsteig auf Fahrplangeschwindigkeit. Durch kurze Unachtsamkeit überschreitet er um wenige km/h die erlaubte Geschwindigkeit. Z. B. 125 statt 120 km/h. Wie es der Zufall will, kommt es dann unglücklicherweise bei dieser Geschwindigkeit zum PU. Die Staatsanwaltschaft versucht, dem Tf wegen der 5 km/h zu viel eine Teilschuld unterzuschieben.

Ein Tf im Güterverkehr hat nach einer langen und anstrengenden Schicht seinen Zielbahnhof erreicht. Es regnet, es ist dunkel. Er stellt den Zug in einem Gleis ab, kuppelt die Lok ab und muss sie nur noch abstellen. Beim Rangieren zum Abstellgleis hin übersieht er unglücklicherweise eine vom Weichenwärter falsch eingestellte Rangierfahrstraße, fährt also über ein El 6, verliert im Folgenden seinen Bügel, weil dieser irgendwo hängen bleibt und da die Oberleitung beschädigt.

Zwei Beispiele, die auf eins hinaus laufen: Es war ein nicht beabsichtigter, menschlicher Fehler. Dass die Staatsanwaltschaft hier ein Ermittlungsverfahren (Beispiel 1) gegen den Tf eröffnen muss, finde ich persönlich etwas lächerlich, da es gesunder Menschenverstand sein dürfte, dass es keinen Unterschied macht, ob man eine Person im Gleis nun bei 125 oder bei 120 km/h erwischt. Anders als beim Auto spielt die Geschwindigkeit in meinen Augen eine eher untergeordnete Rolle. Beim Auto ist ja meist eher die Frage, ob man bei 45 km/h in einer T30 Zone noch hätte bremsen können und die Person nicht erwischt hätte, bei der Eisenbahn lässt sich weder bei 125 noch bei 120 viel ausrichten. Die Differenz ist viel zu gering.

Wie würden EVUs mit diesen Fehlern umgehen? DB, national express, Cargo EVUs? Kann das jemand einschätzen?

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u/FitInvestigator9463 — 5 days ago