Hilfe vom Sozialdienst der Bundeswehr bei familiärer Angelegenheit?
Erst mal möchte ich allen einen schönen Sonntag wünschen.
Verzeiht es mir, wenn der Beitrag nicht viel mit der Bundeswehr zu tun hat, allerdings würde ich gerne wissen, ob und wie ich Hilfe dafür in der Bundeswehr kriegen kann.
Ich hatte meinen Dienstantritt letzten Mittwoch (als FA SaZ 16, mit ZAW) und es gefällt mir bisher schon sehr hier (auch da ich meine Wunschverwendung und -Laufbahn habe), aber ich habe eine familiäre Angelegenheit, die schon seit Jahren im Hintergrund läuft, bei der mir der Sozialdienst behilflich sein könnte, wie ich gehört habe. Da ich allerdings erst sein ein paar Tagen hier bin, weiß ich nicht wie das kommen würde wenn ich direkt "Hilfe" beantrage.
Ich habe jetzt einige Jahre im Ausland gelebt, dort studiert und bin pünktlich zu meinem Dienstantritt wieder eingewandert. Meine Mutter, welche türkische Staatsbürgerin ist, kann allerdings, obwohl sie von 1995 bis 2021 in Deutschland gelebt, und über 15 Jahre lang gearbeitet hat, aufgrund einer Fehleinschätzung der Ausländerbehörde, seit 2021 nicht mehr einreisen und ist seitdem sozusagen gezwungen, in der Türkei zu leben.
Die Ausländerbehörde meinte nämlich, dass ihre Niederlassungserlaubnis erloschen wäre, da sie sich über 6 Monate im Ausland aufgehalten hat. Paragraph 51 (2) AufenthG sagt aber, dass Besitzer einer Niederlassungserlaubnis, welche sich für über 15 Jahre in Deutschland aufgehalten haben, ihren Lebensunterhalt sichern können (Konnte sie und kann sie immer noch) und bei denen kein Ausweisungsinteresse besteht (besteht nicht), von dieser sechsmonatigen Frist ausgenommen sind.
2019 hatte sie schon solch eine Bescheinigung angefordert, die Ausländerbehörde hat es aber versäumt, diese zu bearbeiten. 2021 musste sie dann plötzlich in die Türkei reisen, da meine Oma schwer krank war und verstorben ist. Daraufhin hat meine Mutter sich noch mit Corona angesteckt. Als klar wurde, dass sie die 6 Monats Frist überschreiten wird, hat sie dies der Ausländerbehörde per E-Mail mitgeteilt. Als die 6 Monate dann rum waren, kam eine E-Mail in der stand, dass ihre Niederlassungserlaubnis erloschen wäre.
Daraufhin hat meine Mutter bei der deutschen Botschaft ein Visum auf Wiedereinreise beantragt und eine neue Adresse in Deutschland angegeben. Aufgrund der neuen Adresse ging die Akte an eine andere ABH, da geriet das Ganze aber dann ins Stocken und die Botschaft hat nichts mehr von der ABH gehört, weswegen sie den Visumantrag ablehnen mussten.
Dann plötzlich meldete sich die ABH und meinte, dass ihre Akte jetzt endlich eingetroffen wäre und versicherten uns, den Fall mit Priorität zu bearbeiten und nach Prüfung gegebenenfalls eine Bestätigung an die Botschaft zu übersenden, damit sie das Visum erhält und nach Deutschland kann, um ihre Niederlassungserlaubnis wieder zu kriegen.
Wir haben aber zuvor Einspruch gegen die Visumablehnung eingelegt, weswegen dann eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eröffnet wurde. Die ABH meinte dann, dass sie während einer laufenden Klage nicht mit uns kommunizieren können und wir das ganze mit dem Gericht und der Botschaft klären müssen. Das Gericht wiederum ignoriert mehrere Schreiben welche sowohl per Post als auch per Fax geschickt wurden.
Jetzt bin ich in der Grundausbildung und meine Mutter würde liebend gerne zu meinem Gelöbnis Ende August kommen, kann aber immer noch nicht einreisen. Außerdem würde sie ja gerne weiter in Deutschland leben, was ihr seit 5 Jahren verwehrt wird.
Kann mir da der Sozialdienst weiterhelfen? Ich würde auch gerne mit Anwälten hier sprechen, aufgrund der Dienstzeiten während der Grundausbildung ist das aber leider schwer möglich. Es würde sogar reichen, wenn sie bei der Vergabe eines Visums, damit meine Mutter wenigstens zu meinem Gelöbnis kann, behilflich sein könnten. Wenn sie ein mal hier ist, kann sie sich ja auch persönlich um ihre Angelegenheit kümmern.
Wie gesagt bin ich erst seit ein paar Tagen dabei und ich will echt nicht so wirken, als würde ich die Bundeswehr für diesen Fall "ausnutzen" wollen, aber ich bin nun mal wieder in Deutschland und in einer viel besseren Lage, meiner Mutter in dieser Angelegenheit weiter zu helfen.