Verfolgung von Tatverdächtigen in andere Jurisdiktionen
Hallo liebe Polizisten,
In einem anderen Sub stellten wir uns die Frage, inwieweit die Polizei die Verfolgung eines Tatverdächtigen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs fortsetzen kann. Einige US-Amerikaner glauben scheinbar, dass man nur über eine Grenze hüpfen muss, um vor Strafverfolgung sicher zu sein.
Innerhalb der BRD gibt es dazu für die Landespolizeien schon immer Regeln.
Noch interessanter ist die Frage international. Ich hatte mal gelernt, dass dies auch in den meisten Nachbarländer möglich ist. Hier wäre sowohl die Rechtsgrundlage als auch, natürlich soweit nicht Einsatztaktik, der konkrete Ablauf interessant. Gibt es da einheitliche Verfahren oder ist das bilateral geregelt? Kann man als Polizist aus BaWü den gefassten Tatverdächtigen in Frankreich einpacken und ins Ländle mitnehmen oder wird er zuerst von den französischen Kollegen mitgenommen?
Vielen Dank für eure Antworten!