Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?
Hallo zusammen,
die folgende Situation bereitet mir Bauchschmerzen: Ich beginne bald eine Ausbildung aus Beamtenanwärter und suche eine PKV. Mit einem unabhängigen Makler habe ich anonyme Risokovoranfragen gestellt, die abgelehnt wurden. Wahrscheinlich wegen zwei Diagnosen:
Zum einen war ich vorletztes Jahr bei meinem Hausarzt, weil ich phasenweise viel Stress auf Arbeit hatte, viele Überstunden hatte etc. und schlecht geschlafen habe. Er stellte die Diagnosen F43.9 und F54 und gab mir für zwei Wochen eine AU. Danach war die Sache für mich erledigt. Außerdem war ich Anfang diesen Jahres wegen eines familiären Trauerfalls ebenfalls bei meinem Hausarzt. Er stellte die Diagnose F43.2 und ich war für eine Woche krankgeschrieben. Ich war aber nie in Therapie o.ä.
Nun war ich gestern wegen etwas anderem auch bei meinem Versicherungsberater und das Thema PKV kam auf. Ich habe ihm ganz offen von den Ablehnungen und meinen Diagnosen erzählt. Er hat Verständnis gezeigt und mit mir einen Antrag für eine PKV fertig gemacht. Als es zur Angabe der Vorerkrankungen kam, hat er die genannten Diagnosen trotz meiner Bedenken nicht erfasst, weil ich ja "nicht in Behandlung" gewesen sei. Ich habe ihn gefragt, ob ich deswegen Probleme bekommen könnte, aber er hat das verneint. Also habe ich unterschrieben.
Nun mache ich mir Sorgen, die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt zu haben. Wenn es hart auf hart kommt, habe ich den Ärger und nicht mein Berater, richtig? Ich kann ja nicht nachweisen, dass ich die Diagnosen ihm gegenüber offen gelegt habe. Was sollte ich nun am besten tun?