Weiteres Vorgehen Versuch Widerruf fondsgebundene Lebensversicherung
Gude!
In 2004 wurde eine fondsgebundene Lebensversicherung für mich abgeschlossen, deren Verantwortlichkeit mit Erreichen meiner Volljährigkeit auf mich übergangen ist. Aufgrund persönlicher Umstände habe ich mich erst im vergangenen Jahr mit der Angelegenheit auseinandersetzen können und festgestellt, dass die Gestaltung des Produkts nie in meinem Interesse und dessen Vermittlung fragwürdig war. Das Papier stammt zudem von einer Gesellschaft, die im betroffenen Zeitraum viele Verträge mit gemäß etlicher Gerichtsurteilen ungültigen Widerrufsbedingungen ausgestellt hat, wobei Züge der Problematik auch auf meinen Vertrag zutreffen.
Ich habe daraufhin versucht von meinem Widerrufsrecht gegenüber dem Versicherer Gebrauch zu machen, was erwartbar von diesem zurückgewiesen wurde. Im nächsten Schritt habe ich den Vertrag von der auf diese Fälle spezialisierten Verbraucherzentrale Hamburg prüfen lassen, die meine Einschätzung der unzureichenden Gestaltung der relevanten Abschnitte bestätigt hat. Mein zweiter Versuch des Widerrufs unter Anhang der Beurteilung der Verbraucherzentrale wurde ebenso zurückgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat mir daraufhin empfohlen mich an die Ombudsfrau für Versicherungen zu wenden, die wiederum meinen Vertrag geprüft und versucht hat zwischen dem Versicherer und mir zu schlichten. Obwohl die Ombudsfrau in Ihrem abschließenden Schreiben an mich zum Fazit kam:
"Es bleiben erhebliche Zweifel, ob die Belehrung (Anmerkung des OP: durch den Versicherer) ausreicht. Die Frage ist von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung. Eine abschließende Klärung ist mir in meinem Verfahren nicht möglich. Sie muss durch die Gerichte erfolgen. Diese befassen sich seit einiger Zeit mit verschiedenen rechtlichen Aspekten des Widerspruchsrechts von Versicherungsnehmern.
Noch immer sind nicht alle Fragen geklärt, insbesondere auch solche mit europarechtlichem Bezug. Deshalb ist zu diesem Thema mit weiteren Gerichtsentscheidungen zu rechnen. Meine Bewertung kann aber nur auf die Rechtslage gegründet werden, wie sie im Zeitpunkt der Entscheidung gilt. Hiernach kann ich nicht hinreichend sicher von einem Rückabwicklungsanspruch ausgehen."
beharrt der Versicherer auf seiner Position und macht sich zu Nutzen, was die Ombudsfrau weiter vorne in ihrem Schreiben erwähnt:
"Ich kann den Versicherer jedoch nicht zur Rückabwicklung verpflichten."
Sowohl die Ombudsfrau als auch die Verbraucherzentrale haben mir mitgeteilt, dass sie an diesem Punkt nichts mehr für mich tun können, bzw. nicht planen sich an (Sammel-)Klagen zu beteiligen oder diese zu initiieren.
Wie würdet ihr an meiner Stelle weiter verfahren? Den Vertrag kündigen, um die Angelegenheit zu beenden, auch wenn dies mit einem finanziellen Schaden einhergeht? Beitragsfreistellung? Auf eigene Faust auf Rückabwicklung klagen? Sich einer Sammelklage anschließen?