Examensklausur im Europarecht
Guten Morgen,
ich bereite mich gerade auf mein erstes Staatsexamen in Bayern vor. Gestern Abend hatte ich einen Kurs zur Klausurenbesprechung im Fach Europarecht. Die Dozentin hat uns darauf hingewiesen, dass Themen aus dem zweiten Examen oft kurz danach im ersten Staatsexamen drankommen können. Da Europarecht und Staatsrecht schon länger nicht mehr dran waren, seien sie jetzt sehr examensheiß. Lassen wir mal dahin stehen, ob eine solche Bewertung wirklich möglich ist. Deshalb wollte ich fragen, ob jemand die 8. Klausur des letzten Durchgangs mitgeschrieben hat oder sie sonst kennt. Es ging um die Rechtmäßigkeit eines Tabakverbots. Vielleicht kann sich jemand noch daran erinnern, insbesondere an den Punkt mit der Begründung der Nichtvorlageerforderlichkeit und der verwaltungsrechtlichen Einkleidung.