Erfüllung und Erledigung bei Streitgenossen
Folgender fiktiver Fall:
A verklagt B und dessen Kfz-Haftpflichtversicherer C.
C trägt im Prozess vor, er sei nicht Versicherer des B und daher nicht passivlegitimiert, was der Wahrheit entspricht. Das wird A vorgerichtlich auch mitgeteilt.
Trotzdem klagt A auch gegen C.
Nach Rechtshängigkeit erfüllt B die Forderung des A.
A erklärt für erledigt.
Was beantragt C nun? Schließt er sich der Erledigung an und beantragt, dem A die Kosten des C aufzuerlegen? Was ist hier im Hinblick auf die Kosteneinheit das korrekte Vorgehen?