Arbeitgeber will mich wohl loswerden und zweifelt indirekt meine AU an
​
Hallo zusammen,
ich brauche mal euren Rat bzw. eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Krankmeldung. Meine Chefin macht gerade Stress und ich bin unsicher, ob ich was falsch gemacht habe.
Die Fakten:
Erstbescheinigung vom Arzt: Mittwoch, 06.05. bis Freitag, 08.05.
Folgebescheinigung vom Arzt: Am Montag, 11.05. war ich wieder beim Arzt. Er hat mich weiter krankgeschrieben bis Freitag, 15.05.
Das Problem: Meine Chefin meckert jetzt aus zwei Gründen:
Das Datum: Sie behauptet, die Folgebescheinigung sei falsch ausgestellt, weil sie nicht auf den 06.05. (den Beginn der ersten AU) datiert ist. Aber das geht doch gar nicht, wenn ich erst am 11.05. wieder zur Untersuchung da war, oder?
Die Wochenendlücke: Sie zweifelt die gesamte Krankmeldung an, weil ich für Samstag (09.05.) und Sonntag (10.05.) kein Attest habe. Wichtig: Ich arbeite in einer normalen 5-Tage-Woche und hätte am Wochenende sowieso nicht arbeiten müssen.
Meine Arztpraxis hat mir am Telefon gesagt, dass alles korrekt ist. Da ich am Montag (erster Werktag nach Ablauf der alten AU) beim Arzt war, sei die „Nahtlosigkeit“ gewahrt und ich sei für das Wochenende praktisch „mitversichert“ bzw. rückwirkend abgesichert, was den Anspruch angeht.
Meine Fragen an euch:
Hat meine Chefin recht, dass ich ein Attest fürs Wochenende brauche, auch wenn ich da gar keinen Dienst gehabt hätte? Ich arbeite sowieso nur Montags bis Freitags.
Muss die Folgebescheinigung wirklich auf den ersten Tag der Krankheit zurückdatiert werden? (Erscheint mir logisch nicht machbar).