SWA D-Ticket

Wieso ist es so verdammt schwierig, ein D-Ticket bei den SWA zu erwerben?

Jedes Mal, wenn ich mir denke, diesen Monat könnte es sich lohnen (für Augsburg habe ich das Semesterticket), ist die Internetseite für den Erwerb down.

Und weil es oft eine spontane Entscheidung ist, auf das Auto zu verzichten – ein Tag vor der Abreise – ist das Problem seltenst rechtzeitig behoben und man fährt doch (teurer) Auto.

Es ist so verdammt frustrierend. Ich habe schon vorgestern ein Ticket erstellt und gestern die Antwort erhalten, die Seite funktioniere wieder und heute funktioniert sie (wieder?) nicht…

Ich sollte doch erwarten dürfen, dass das Problem länger als ein Tag behoben ist…

Morgen bis 16 Uhr entscheidet es sich dann, ob Auto oder Zug…

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u/YeetMyMeatKiller — 14 days ago
▲ 5 r/recht

Wie viel Zeit für Staatshaftungsrecht fürs bayerische Examen einplanen?

Hi, wie viel Zeit braucht man für Staatshaftungsrecht? Habe vor, das mit dem Hemmer Skript ein Mal durchzuarbeiten.

Schafft man das innerhalb von ein bis zwei Wochen?

Das übrige öffentliche Recht sitzt bereits, sodass ich eigentlich "nur" wissen muss, woher ich mir die Anspruchsgrundlagen rausziehen muss. Abwägung widerstreitender Interessen sollte ja aus Grundrechten und aus dem Verwaltungsrecht bereits bekannt sein, nehme ich an.

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u/YeetMyMeatKiller — 3 months ago

Deutscher Powerlifting Subreddit?

Siehe Titel.

Konnte keinen gut besuchten deutschen Powerlifting Subreddit finden. Gibt es keinen oder suche ich falsch?

Danke!

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u/YeetMyMeatKiller — 4 months ago
▲ 0 r/VPN

Using VPN on Sites like Amazon

Hey, I am thinking about using a VPN and had this thought:

Disclaimer: I do not know anything about VPNs

My IP: X

VPN turns my IP to Y

With Y I do some illegal stuff.

With Y I also go on Amazon and order stuff to my private address.

Illegal site gets raided and now they know that IP Y did illegal stuff. Somehow they make the connection with my Amazon order (also IP Y) leading them to believe that I was the person using the IP Y.

Is this possible?

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u/YeetMyMeatKiller — 4 months ago

Formel 1 Abonnement

Gibt es in Deutschland die Möglichkeit, die Formel 1 dergestalt zu abonnieren, dass ich mit den bekannten englischen Kommentatoren schauen kann und nicht auf den Hauptstream beschränkt bin, sondern mir auch einen Fahrer zum Zuschauen aussuchen kann?

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u/YeetMyMeatKiller — 4 months ago
▲ 2 r/recht

Frage zu Alpmann Schmidt Klausur A947

Ich bin gerade mit der Klausur A947 im KK von AS fürs erste Examen fertiggeworden und habe da mal eine Frage an diejenigen, die diese Klausur auch bearbeitet haben (Keine Geduld, die Lösung und die Besprechung im nächsten Monat abzuwarten):

Wir haben hier doch nach der Übergabe der Maschine durch E an G (Leasing) folgende Konstellationen:

  1. Ausgangslage: E ist Eigentümer (Den Part mit der Bank überspringe ich mal, da dieser ja relativ unproblematisch dazu führt, dass E kurz Eigentum verliert und anschließend wieder erwirbt).

  2. G überträgt die Sache an den gutgläubigen H unter verlängertem Eigentumsvorbehalt (mit Vorausabtretungsklausel).

  3. H überträgt anschließend die Sache unter Eigentumsvorbehalt an den B, der zwar keine positive Kenntnis von dem verlängertem Eigentumsvorbehalt zwischen G und H hat, aber hiervon ausgeht, weiß also, dass H kein Eigentum an der Maschine hat.

Durch die Übertragung unter 1. erwirbt H ja gutgläubig eine Anwartschaft am Eigentum an der Maschine.

Was ich nicht verstehe und mir nicht herleiten kann ist, was B unter 2. erwirbt. Da die Übereignung unter Eigentumsvorbehalt erfolgt, kann auch B nur eine Anwartschaft erwerben, die später zu einem Vollrecht erstarken könnte. Hier kommen für mich zwei Konstellationen in Betracht:

a) B erwirbt von H gutgläubig eine Anwartschaft am Eigentum an der Maschine (erneuter gutgläubiger Ersterwerb) auf Grundlage von §§ 929 S. 1, 932 I 1 BGB iVm § 366 I HGB, da B hier mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt und damit einer Ermächtigung durch den vermeintlichen Eigentümer G rechnet

Der Ersteller des Sachverhalts will hier sicher noch sehen, dass man das Problem diskutiert, inwiefern der vereinbarte Ausschluss der Abtretung der Forderung H gg. B den gutgläubigen Erwerb verhindert, wobei § 354a I HGB dazu führen muss, dass der gutgläubige Erwerb trotzdem durchgeht.

Dann erwirbt B eine von der Anwartschaft des H unabhängige eigene Anwartschaft (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt) und mit der Zahlung an H erstarkt dieses zum Vollrecht, mit der Folge, dass E keinen Anspruch auf Herausgabe aus § 985 BGB hat.

Dieser Lösungsweg führt aber dazu, dass der Rücktritt des G vom Vertrag mit H, welcher zum Erlöschen des AWR des H führt, in keiner Weise entscheidungserheblich wird, weshalb man die im Sachverhalt offensichtlich angedeuteten Probleme bzgl. Prokura und Publizität des HReg nicht ansprechen kann.

Ferner hat dieser Lösungsweg den "Nachteil", dass E die Maschine nicht von B vindizieren kann, weshalb man nicht zu Verwendungsersatzansprüchen des B gegen E käme und auch Frage 2 (Nutzungsersatz) relativ schnell mangels Vindikationslage zu verneinen wäre.

b) Aus diesem Grund habe ich mir überlegt, ob man dann nicht den gutgläubigen Erstwerb des AWR durch B – in meinen Augen schwer vertretbar – verneinen müsste, weil der Abtretungsausschluss die Überwindung der Nichtberechtigung nach § 366 I HGB verhindert und dann die Einigung zwischen H und B über ergänzende Vertragsauslegung oder Umdeutung in eine Einigung über die Übertragung des eigenen AWR des H an B auslegen müsste. Aber weil diese Einigung ebenfalls unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung erklärt wurde, käme hier ja nur in Betracht, dass B eine Anwartschaft an der Anwartschaft des H erwerben würde.

Damit man dann diskutieren kann, ob B durch die vollständige Bezahlung des Kaufpreises an H Eigentum an der Maschine erwerben konnte, müsste man dann diskutieren, ob die Anwartschaft des H zuvor zum Vollrecht erstarkt ist, wenn ich mich nicht täusche. Dies müsste man dann wegen des Rücktritts durch G im Verhältnis zu H verneinen, was zum Erlöschen der Anwartschaft des H und damit auch der Anwartschaft des B an der Anwartschaft des H führt.

Zwar bin ich hierdurch in der Klausur zu den nächsten Fragen gekommen, hatte aber die ganze Zeit das Gefühl, dass ich falsch und viel zu kompliziert vorgegangen bin.

Hat hier jemand einen eleganteren Lösungsweg gefunden?

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u/YeetMyMeatKiller — 5 months ago

An Tagen, an denen ich wirklich nur zuhause gewesen bin, sammle ich meine Schritte in der Regel durch einen großen Spaziergang oder zwei kleinere Spaziergänge.

Wenn ich an die Uni und ins Gym gehe, habe ich oft schon um die 3.000–4.000 Schritte gesammelt. Da frage ich mich aber, ob diese Schritte denn dem dahinterstehenden gesundheitlichen Ziel, sei es grundsätzlich Bewegung reinzubekommen sei es ein paar kcal zu verbrennen, zu Gute kommen.

Reicht es für diese Ziele dann einfach die restlichen 6.000 aufzufüllen oder steckt mehr hinter diesen Schritten um der Schritte willen? Ich gehe mal davon aus, dass die Schritte einem nur dann etwas bringen, wenn man gleichzeitig seine Herzfrequenz hierdurch anhebt, sodass der Gang im Gym zum Wasserspender oder der Gang zur Bibliothek/Toilette eher weniger dem Schritteziel beiträgt und dem 10.000 Ziel wenig helfen.

Deshalb meine Frage: Wann bringen einem Schritte etwas? Wenn man mehrere am Stück macht und seine Herzfrequenz anhebt oder reichen auch „normale“ Schritte , die sich in 100er Häppchen im Laufe des Tages anhäufen?

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u/YeetMyMeatKiller — 6 months ago