Frage zur Kündigungsfrist
Ich bin Angestellter bei einem Versicherungsmakler. Ich bin seit 2,5 Jahren im Unternehmen. Ist meine Kündigungsfrist tatsächlich 2 Jahre gemäß dieser beiden Punkte im Dienstvertrag?
Für mich klingt das ziemlich intransparent, aber ist das so rechtens?
1) Kündigungsfrist: Für die Dauer der Kündigungsfrist wird auf §20(2) des Angestelltengesetzes verwiesen, Kündigungen müssen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit schriftlich erfolgen. Es wird auf den allgemeinen Kündigungsschutz gemäß §105ArbVG verwiesen.
2) Kündigungstermin: Im Sinne des §20 Abs. 3 Angestelltengesetz wird vereinbart, dass bei Kündigung durch den Arbeitgeber die Kdg.frist am 15. oder letzten eines Kalendermonats endigen kann. Die Kündigungsfrist für den Dienstnehmer ist gleich der für den Dienstgeber. Ab Vollendung des 5. Dienstjahres kann der Dienstgeber nur mehr zum Quartal (unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist) das Dienstverhältnis auflösen.
3) Anzuwendender Kollektivvertrag ist jener für Handelsangestellte in Österreich.
Seht ihr eine Chance, dass ich nach 1 Monat rauskomme, sofern ich mich nicht einvernehmlich einigen kann mit meinem Arbeitgeber?
Vielen Dank im Voraus.