2 Euro Job rechte Pflichten ALG 2 und Arbeitgeber
Guten Tag.
Folgende Ausgangssituation:
Ich bin seit 2019 im sozialbezug, habe in Rahmen vom ALG2 2023 eine Umschulung zur Betreuungskraft gemacht nach 53c SGB XI in welchem auch der 43b SGB XI eingeschlossen ist. Da wir nun 2026 haben müsste ich, da ich zwischenzeitlich nicht angestellt war, habe mich um meine Psyche gekümmert mit 1 ambulanten Tagesklinik und einer stationären sowohl ein Netz aus bewo und neuer Psychotherapeutin aufgebaut, damit ich wieder arbeitsfähig werde. Zudem habe ich einen Pflegegrad 1 (PG) und 40% Grad der Behinderung (gdb)
Der Druck der Seit 3 Monate vom Amt kommt, trotzdessen sie sämtliche Unterlagen von den Aufenthalten haben und sogar durch einen von ihnen integrative Maßnahme erhaltenen Bericht welcher alles stützt was ich bereits angegeben und belegt habe, lasse ich mal aussen vor.
Mich interessieren folgende Dinge da ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber (AG) am Montag hsbe:
Im Vermittlungsschein steht das mit den 2 Euro die Fahrkosten abgedeckt sind. Welche Rechte habe ich da ? Pkw wäre an sich vorhanden aber bei den Spritpreisen ist halt kacke. Ein Sozialticket würde mir die Sache schonmal erleichtern. Den Mehrpreis für das Deutschland sozial würde ich auch tragen. Mit Fahrrad aber z.b. im Winter oder bei längeren Regenperioden wäre vllt ungünstig aufgrund der erhöhten Krankheitsgefahr da ich schon Angst habe das aufgrund von Stress mein Immunsystem anfälliger wird. Und wäre dann der AG oder JC der richtige Ansprechpartner?
Muss man mir die Möglichkeit geben mich frisch machen zu können vor Arbeitsbeginn? Da ich ja mit Fahrrad hin fahren werde für einen großen Teil der Zeit (stand jetzt) wäre dies eine sehr gute Maßnahme.
Da ich dort in der Betreuung sein werde, allerdings als Helfer, stellt sich mir die Frage welche Möglichkeiten ich zur Argumentation und auch der Arbeitgeber bzw. JC die Möglichkeiten hat, das ich meinen Schein auffrische, wozu ich eigentlich einmal im Jahr gesetzlich verpflichtet bin für mind. 16h.
Ich mache das echt gern und habe da endlich etwas gefunden das mir sowas wie inneren Frieden in der Arbeit bereitet und vllt bestünde dann ja sogar die Möglichkeit das ich bei dem Tröger bleibe.
- Die Stelle ist für 30h 5 Tage ausgeschrieben. Die Arbeitszeiten kenne ich noch nicht, müsste allerdings weiterhin natürlich meiner Therapie nach gehen damit ich das alles möglichst lange und auf Dauer hinbekomme. Muss ich für diese Zeiten frei gestellt werden? Egal wann der Termin ist? Und kann der AG oder JC eine schriftliche Bestätigung von meiner Psychotherapeutin verlangen das ich den Termin wahrgenommen habe?
Ich denke das sagen die wichtigsten Fragen.
Wenn ihr mir da helfen könnt wäre das super damit ich etwas habe an dem ich mich orientieren oder argumentieren kann ❤️