Eigentlich wollte ich nur einen Post darüber machen, der Nina Warkens angebliche Arbeitsanreize widerlegt. Ich habe mich durch den Beschluss gelesen und bin auf etwas gestoßen, was ich selbst nicht glauben kann...
Ihr denkt, ein Midijob schützt euch vor der neuen Zusatzabgabe? Der Kabinettsbeschluss vom 29. April 2026 (GKV-BStabG) entlarvt den Arbeitsanreiz als reine Einnahmen-Maximierung.
Viele wissen noch nichts von ihrem Glück!
1. Die Quelle
Referentenentwurf GKV-BStabG
Einführung des § 242b SGB V (GKV) und § 55 SGB XI (Pflege).
2. Der Wortlaut (§ 242b Abs. 2 SGB V-E)
Hier steht schwarz auf weiß, dass Arbeit nicht automatisch befreit:
„Der Beitragszuschlag nach Absatz 1 verringert sich um den Betrag der vom mitversicherten Ehegatten oder Lebenspartner aus eigener Erwerbstätigkeit [...] tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, soweit diese Beiträge auf das Einkommen entfallen, das die Grenze für die beitragsfreie Mitversicherung nach § 10 überschreitet (2026: 603 €).“
3. Die „Null-Basis“-Falle
Das Gesetz nutzt den Minijob (bis 603 €) als Null-Basis. Da du dort keine eigenen Beiträge zahlst, ist die Anrechnung für den Partner gleich NULL.
Der Wahnsinn ist Im Midijob bist du nur der Beitrags-Auffüller. Alles, was du einzahlst, zieht die Kasse von der Strafe deines Partners ab. Er zahlt immer den REST, bis die 3,0 % (2,5 % GKV + 0,5 % Pflege) voll sind. Ihr seid gekoppelt!
4. Beispiele
Die meisten dieser Jobs bewegen sich zwangsläufig im Mindestlohn-Bereich (14,15 €), da es klassische Zuverdiener-Stellen im Service oder Verkauf sind.
Normalverdiener (3.000 € Brutto): Strafe 90 €.
Du zahlst im Midijob 42 € Beitrag? Partner zahlt weiterhin 48 € Rest-Zuschlag.
Gutverdiener (BBG 5.812 € Brutto): Strafe 174 €.
Du zahlst im Midijob 42 € Beitrag? Partner zahlt weiterhin 132 € Rest-Zuschlag!
Um die 174 € auf Null zu drücken, müsstest du bei Mindestlohn fast 35 Stunden pro Woche arbeiten!
Um so mehr der Partner verdient, um so mehr muss der andere Partner dazuverdienen, um die Strafe auf 0 zu senken.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.812,50 €. Die Politik hat bereits beschlossen, diese Grenze 2027 noch weiter nach oben zu schrauben.
Jede Gehaltserhöhung des Hauptverdieners (bis zur BBG) erhöht auch eure Abgaben an die GKV.
5. Die „Job-Lüge“ in Zahlen
Ministerin Warken spricht von Arbeitsanreizen, als lägen die Jobs auf der Straße. Schaut euch die Realität an:
Auf 720.000 offene Stellen kommen über 5,5 Millionen Menschen (Arbeitslose + betroffene Ehepartner).
Selbst wenn wir alle sofort loslaufen: Über 80 % von uns HABEN GAR KEINEN JOB, in den wir flüchten könnten! Der Staat bestraft uns also für einen Mangel an Arbeitsplätzen, den er selbst zu verantworten hat. Es ist keine Arbeitsförderung, es ist eine Strafgebühr auf die Existenz als Ehepaar.
Selbst die 720.000 Stellen sind oft nicht das, was sie scheinen. Viele Stellen suchen hochspezialisierte Fachkräfte. Die meisten Betroffenen brauchen familienfreundliche Jobs. Doch der Großteil der offenen Stellen ist für Vollzeit oder unflexible Schichtarbeit ausgeschrieben. Ein Job in München hilft einer Familie in Vorpommern nicht weiter. In strukturschwachen Regionen ist das Verhältnis oft noch viel schlimmer.
6. Die Erpressung zur Doppel-Vollzeit
Was, wenn beide gleich viel verdienen? Sobald einer kürzertreten will oder muss, schnappt die 3,0 %-Falle beim anderen sofort zu.
Bei Paaren ohne Trauschein passiert das NIEMALS. Nur Ehepaare werden als "Zahlungseinheit" zwangsverpflichtet. Ein verheirateter Midijobber wird somit schlechter gestellt als ein Midijobber ohne Trauschein.
Fazit:
Es ist keine Arbeitsförderung, sondern eine Bestrafung der Ehe. Wer heiratet, verliert die Freiheit, Arbeitszeit flexibel zu gestalten, ohne dass der Partner finanziell dafür büßt.
Als wäre der Verstoß gegen das Niehaus-Urteil nicht schon schlimm genug. Eigentlich hätten alle Eltern (auch ohne Trauschein) längst Anspruch auf niedrigere Krankenkassenbeiträge. Das wird ihnen bisher mit dem fadenscheinigen Argument der „beitragsfreien Mitversicherung“ verweigert. Fällt diese, bricht das gesamte Kartenhaus zusammen.
Beamten-Partner können bis zu 22.000 € jährlich verdienen und erhalten weiterhin staatliche Beihilfe zur PKV. Eine Beamtenfamilie zahlt durch diese Subvention oft viel weniger für eine "Luxus-Versicherung" als eine durchschnittliche Alleinverdiener-Familie für die GKV-Grundversorgung.
Das Gesetz unterscheidet nicht, ob ein kinderloses Ehepaar zur Kasse gebeten wird oder eine Familie mit mehreren Kindern. Die tatsächliche Leistungsfähigkeit (Unterhalt für Kinder!) wird komplett ignoriert.
Dieses Vorhaben verstößt gegen so viele Grundsätze und Gesetze (Art. 3 & Art. 6 GG), dass man darüber ein ganzes Buch schreiben könnte. Es ist eine gezielte Umverteilung von der arbeitenden GKV-Mitte hin zu einem System, das die Leistungsfähigkeit der Familien vollkommen aus dem Blick verloren hat.
Teilt diesen Text! Die Menschen müssen wissen, dass ihr Midijob 2026 zur bloßen "Anzahlung" auf eine Ehe-Steuer wird.
TL;DR:
Ab 2026 wird für Ehepaare eine Zusatzabgabe von 3,0 % (GKV + Pflege) auf das Haupteinkommen fällig (§ 242b SGB V-E). Ein Midijob befreit den Partner nicht von der Zahlung. Die eigenen Beiträge werden lediglich mit der „Strafe“ verrechnet. Die Familie verliert am Ende immer die volle Summe (90 € bei Normalverdienern, bis zu 174 € bei Gutverdienern). Das Ganze wird als Arbeitsanreiz verkauft, obwohl auf 720.000 Jobs über 5,5 Mio. Suchende kommen.