Vorgabe für Notenschlüssel
Hi.
Das ist jetzt ein BaWü spezifisches Problem, der Rest kann weglesen oder natürlich mitrecherchieren, wenn er will.
Ich hatte mit meinem (älteren) Kollegen in der Fachkonferenz eine hitzige Diskussion bezüglich unserer Notentabellen.
Er behauptet steif und fest, dass der Dienstherr vorgeschrieben hat, dass erst ab der Hälfte der maximal erreichbaren Punkte ein 4 zu geben ist.
Ich habe ihn gebeten, mir den entsprechenden Gesetzestext (Notenbildungsverordnung oder Dienstanweisung, Verwaltungsvorschrift oder was es da alles gibt) zu zeigen, aber er hat es "auf die Schnelle" nicht gefunden,war sich aber 100% sicher, dass das so vorgeschrieben ist.
Kann das jemand bestätigen?