Ich finde, KI basiert auf Diebstahl...
... und Firmen, die sie zur Verfügung stellen oder nutzen, müssen gesetzlich verpflichtet werden, Schadenersatz und entgangenen Gewinn an Urheber auszuschütten.
Die Höhe der Ausschüttungen könnte entweder bemessen werden nach Aufwendungen für Lizensierungen geistigen Eigentums der Vorjahre, oder nach damit erzielten Einnahmen.
(Siehe auch VG Wort, VG Bild Kunst, Kopierabgabe: "Damit die Urheber dabei nicht leer ausgehen, sieht das Gesetz eine Vergütung auf Leerträger bzw. auf Geräte mit integriertem Speicher (z. B. MP3-Player, Smartphones, Tablets) vor. Diese steht den Rechteinhabern der kopierten Werke zu.")