
Regierung unter SPD will Kündigungsschutz reformieren 🥳
Folgende Änderungen des Arbeitsrechts sollen in Kraft treten:
1. zukünftig dürfen Arbeitsverträge 4 Jahre anstatt 2 Jahre sachgrundlos (also ohne triftigen Grund) befristet werden!
2. zukünftig darf innerhalb dieser 4 Jahre bis zu 6 mal verlängert werden, vorher 3 mal!
3. am Ende der sachgrundlosen Befristung musste der Arbeitsvertrag entweder unbefristet geschlossen oder beendet werden! Das ist auch zukünftig der Fall ABER —>
4. zukünftig darf nach der Beendigung des sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses der gleiche Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber erneut für 4 Jahre sachgrundlos befristet eingestellt werden und danach wieder und danach wieder! Früher war das beim gleichen Arbeitgeber verboten!
Punkt 5: > „Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen Verlängerung möglich. Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein.“