Der Trick an der "Gewaltenteilung" zwischen Staat, Aufsicht und Banken: Es sind oft dieselben Leute
Die übliche Erzählung tut so, als gäbe es drei getrennte, sich gegenseitig kontrollierende Sphären: Politik macht Gesetze, Aufsichtsbehörden überwachen, Banken agieren im vorgegebenen Rahmen. Klingt nach einem funktionierenden Checks-and-Balances-System.
Ein Blick auf die Personalie zeigt: Die Trennlinie ist oft fiktiv – und zwar in beide Richtungen.
**Politik → Bank:**
- **Caio Koch-Weser** war Staatssekretär im Finanzministerium und zugleich Vorsitzender des Verwaltungsrats der BaFin, zuständig für die Aufsicht über das Kreditwesen. 2006 wechselte er problemlos zur Deutschen Bank.
- **Sigmar Gabriel**, zuvor Vizekanzler und Außenminister, wurde 2020 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen – zu einem Zeitpunkt, als die Bank bereits wegen Geldwäsche und Zinsmanipulation (Libor) in Ermittlungen stand.
**Bank ↔ Aufsicht (direkt, in beide Richtungen):**
- **Nikolas Speer**, seit 2025 Exekutivdirektor für Bankenaufsicht bei der BaFin, kam direkt aus der Bankbranche – die BaFin selbst nennt ihn einen "erfahrenen Experten aus dem Bankensektor".
- **Mark Branson**, seit 2021 BaFin-Präsident, war zuvor CEO der Schweizer Privatbank Julius Bär und davor Chef der Schweizer Finanzaufsicht FINMA.
- Auf EU-Ebene wechselte ein ehemaliger Exekutivdirektor der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) nach seinem Ausscheiden zum CEO eines Finanzlobbyverbands. Die EU-Ombudsfrau stellte dazu offiziell einen Missstand fest – die EBA hätte diesen Wechsel nicht erlauben dürfen.
**Warum das mehr als Anekdote ist:** Diese Fälle sind kein Ausrutscher, sondern Teil eines dokumentierten Musters, das Lobbykontrollorganisationen seit Jahren als "Drehtür-Effekt" kritisieren. Die Kontrollfunktion setzt voraus, dass Kontrolleur und Kontrollierter unterschiedliche Interessen haben. Wenn aber Bankmanagement und Aufsichtsspitze über dieselben Köpfe zirkulieren, gibt es strukturell wenig Grund zur Annahme, dass scharf reguliert wird – selbst ohne bewusste Absicht im Einzelfall.
**Fazit:** Basel III, Bail-in-Regeln & Co. sind real. Aber die Frage, wer sie mitgestaltet hat und wer später von ihrer Auslegung profitiert, verdient mindestens so viel Aufmerksamkeit wie ihr Wortlaut. Das ist kein Verschwörungsnarrativ – die EBA-Ombudsstelle hat das Prinzip in einem Fall sogar selbst als Missstand anerkannt.