StVZO §21 bei krankenfahrstuhl?
Meine Großeltern haben kürzlich ihren Pkw abgegeben und wünschen sich nun so ein Seniorenmobil. Bei einem befreundeten Schrotthändler steht auch schon das passende Gefährt bereit, jedoch gibt es folgendes Problem:
Es sind keine Papiere vorhanden, die FIN wurde herstellerseitig nur als Aufkleber angebracht und fehlt. Daher kann keine Neuausstellung erfolgen.
Das Fahrzeug fährt 10kmh und wäre damit versicherungspflichtig, es erfüllt alle Anforderungen für einen krankenfahrstuhl <15kmh.
Ist es korrekt das das Fahrzeug nach einer Prüfung gem. §21 StVZO wieder versicherungsfähig ist?
Was erwarten mich hier an kosten?
Wäre es alternativ (aus rechtlicher Sicht) möglich das Fahrzeug auf 6kmh zu drosseln, um es damit von der Versicherungspflicht zu befreien?
Muss ich eine solche Drosselung auch beim TÜV abnehmen lassen, oder genügt es die Höchstgeschwindigkeit auf 6kmh zu drosseln und einen 6kmh Aufkleber am Heck anzubringen?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe