Reisepass ohne Wohnsitz im In- oder Ausland, ist § 19 Abs. 3 PassG hier wirklich einschlägig?
Kurz zur Situation: meine Partnerin und ich sind deutsche Staatsbürger, seit 2021 in Deutschland abgemeldet, reisen seitdem durchgehend. Kein Wohnsitz in Deutschland, kein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland, also auch keine Auslandsvertretung, die uns zugeordnet wäre. Als Nachweis haben wir die Abmeldebescheinigung, und im alten Pass sieht man an den Ein- und Ausreisestempeln, dass wir durchgehend unterwegs waren, ohne Lücke.
Im September sind wir für rund 30 Tage in Bayern bei meiner Mutter und haben dort Termine beim Bürgerbüro gemacht. Der alte Pass ist voll, daher ohnehin ein neuer nötig. Nebenbei wollen wir jeweils noch einen Zweitpass beantragen, aber das ist für diese Frage erstmal zweitrangig.
Meine Auslegung: § 19 Abs. 3 PassG i.V.m. Nr. 19.3.3 PassVwV sagt, wenn weder eine inländische Wohnung noch ein gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland eine andere Behörde zuständig macht, ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk man sich vorübergehend aufhält.
Ich hab ein Schreiben mit der Rechtsgrundlage vorbereitet. Falls das Bürgerbüro ablehnt, würde ich um Prüfung durch die Amtsleitung bitten und notfalls einen schriftlichen Bescheid verlangen.
Hat jemand ohne Wohnsitz im In- und Ausland schon mal so einen Reisepass beantragt, und wurde die Zuständigkeit am Schalter infrage gestellt?