Gleiche Polizeigewalt, anderer Winkel | Erfurt 04.07.2026
Video @nessi.zea
Video @nessi.zea
Auf der Suche nach der Quelle. Wer hat bloß die Boxen versteckt, und vor allem wo?
AfD-Parteitag in Erfurt - Gegendemonstration, Cyriakstraße, 4. Juli 2026.
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@PerspektiveOn (X)
AfD-Parteitag in Thüringen 04.07.2026. Gegendemonstrationen seit den frühen Morgenstunden. Polizeiarbeit seit den frühen Morgenstunden.
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Video von @Baghi161 (X)
„In ihrem Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gerade erst 2.500 Belege dazu gesammelt, dass Demokratie, Menschenwürde und die AfD nicht zusammenpassen. Die extrem rechte Partei steht gegen die Menschenwürde und das demokratische Prinzip, das schlossen die Juristen der GFF aus Millionen unappetitlicher Social-Media-Posts und Hunderttausenden Dokumenten. Kurz: Die AfD ist verfassungsfeindlich.
In einem Punkt ist das Gutachten der GFF dagegen zurückhaltend: der Verbindung der AfD zum Nationalsozialismus. Selbst wenn es in der Partei unkritische und teilweise positive Bezugnahmen auf den NS gebe, sei eine Wesensverwandtschaft ausdrücklich nicht festzustellen. Auch unterscheide sich der Antisemitismus der Partei klar von dem der NSDAP. Ebenso sei der in der AfD weit verbreitete Geschichtsrevisionismus kein Indiz.“
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„Der Landesvorstand der AfD Nordrhein-Westfalen hatte Helferich vorgeworfen „die Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel als politische Zielstellung artikuliert und die Betroffenen dabei als ‚Viecher‘ adressiert“ zu haben“. Im Juli 2025 beschloss das Landesschiedsgericht in Düsseldorf den Rauswurf, den das Bundesschiedsgericht jetzt kippte. Das mit der Verfassungsfeindlichkeit mache sich der Landesvorstand „zu einfach“.
Zu einfach? Helferich spricht von der „Bedrohung unserer Heimat“ durch „globalistische Zirkel“. Er fordert die „millionenfache Remigration“ von deutschen Staatsbürgern zur „Rettung unserer Heimat“ und teilt die Deutschen damit in Bürger:innen erster und zweiter Klasse. Helferich beschwört die „Rückkehr in die Heimat“ von allen, „die in Deutschland keine Perspektive haben“. Migrantinnen und Migranten nennt er auch mal „Viecher“.“
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—> https://taz.de/AfD-Parteiausschluss-gescheitert/!6193164/
„Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Kritik an der von der Koalition vereinbarten Attestpflicht ab dem ersten Tag zurückgewiesen. Die konkrete Ausgestaltung sei noch offen, sagte der SPD-Vorsitzende bei RTL.
»Die Bundesgesundheitsministerin hat heute schon gesagt: Natürlich müssen wir das Ganze so hinbekommen, dass niemand, der krank ist, dann auch wirklich zum Arzt gehen muss.« Klingbeil plädierte für eine »vernünftige Umsetzung« der Vorgaben.“
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„Der 35-jährige Felix S. wurde am Montagnachmittag wegen lebensgefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorm Amtsgericht Delmenhorst zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sein Rechtsanwalt, Bernd Idselis, hatte die Politisierung des Prozesses kritisiert. Schließlich sei dies ein Gericht und keine politische Bühne. Sein Mandant sei betrunken gewesen, er habe die Tat gestanden und sich entschuldigt. Er plädierte auf Freispruch.
Tatsächlich hatte der bereits polizeibekannte Hooligan Felix S. seine Tat nicht geplant, diese war rein zufällig passiert: Das Gericht schilderte, wie er am 19. Januar 2025 hochalkoholisiert drei ihm unbekannte Wahlhelfer*innen angegriffen hatte.
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„Er beleidigte sie als „scheiß Grüne“ und „alte Fotzen“, zerstörte ein Wahlplakat und hob die Hand zu einem Hitlergruß „oder etwas, was sehr eindeutig in die Richtung geht“. Dabei rief er „Deutschland den Deutschen“. Anschließend schlug Felix S. einen der Wahlhelfer zu Boden. Als dieser in ein Auto flüchtete, verfolgte Felix S. ihn und schlug dann erneut „mit massiver Kraftentfaltung gezielt ins Auto“.Dieser zweite Schlag wurde nun als besonders gefährliche Körperverletzung gewertet.
Der kampfsporterfahrene Felix S. traf den 41-Jährigen Wahlhelfer K. am Kopf. Die Verletzung war lebensgefährlich, knapp einen Monat später musste dieser notoperiert werden.“
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„Jan Sürig, der als K.s Rechtsanwalt die Nebenklage vertritt, sagt, diese Tat sei entstanden in einem gesellschaftlichen Klima, in dem es normal geworden ist, gegen politische Gegner*innen zu hetzen und sie anzugreifen – insbesondere in den sozialen Medien, aber auch außerhalb. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird zitiert, der 2025 im Wahlkampf seine politischen Gegner*innen als „grüne und linke Spinner“ bezeichnete. Solche unverantwortlichen Aussagen, sagt Sürig, würden Menschen motivieren, auf Worte Taten folgen zu lassen.
Es sei nicht nur K. als Einzelperson, sondern die demokratische Meinungsbildung angegriffen worden, betont auch die Staatsanwaltschaft. Die Rechtsordnung dürfe nicht hinnehmen, dass Menschen Angst bekommen, sich politisch zu engagieren. Dieser sich häufende enthemmte Hass auf politische Gegner*innen, diese zunehmende Verunsicherung sei auch der Grund, weshalb man nun ein eindeutiges Zeichen setzen wolle, hieß es in der Urteilsverkündung.“
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—> https://taz.de/Angriff-auf-gruene-Wahlhelferinnen/!6188127/
„In einem Schweizer Freibad haben Polizeibeamte am Sonntagnachmittag nach Beschwerden von Frauen eine trans Frau aus einem FKK-Bereich abgeführt. Mehrere Personen protestierten gegen das Vorgehen vor Ort. Nach Angaben der Polizei kam es zu einem Gerangel, bei dem eine Polizistin verletzt wurde.
Das Personal des Marzilibads in Bern soll die Frau nach den Beschwerden aufgefordert haben, das "Paradiesli", einen optionalen FKK-Bereich für Frauen, zu verlassen. Die betroffene Person habe sich geweigert, deshalb sei die Polizei gerufen worden, heißt es in der Polizeimitteilung. Diese hält fest, die "betroffene Person" – die Polizei vermeidet den Begriff "Frau" – habe sich zudem den polizeilichen Maßnahmen aktiv widersetzt.
Im Verlauf des Einsatzes sei eine Polizistin der Kantonspolizei durch eine bislang unbekannte Person tätlich angegriffen und leicht verletzt worden. Nachdem die trans Frau mit zur Wache genommen und dann entlassen wurde, habe es eine spontane Solidaritätskundgebung gegeben, die friedlich verlief, so die Polizei weiter. Weitere Angaben zum Grund der vorläufigen Festnahme machte die Polizei zunächst nicht.“
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„Die Stadt Bern kritisierte das Vorgehen. Das Bad habe sich, als Gespräche kein Ergebnis brachten, "fälschlicherweise für eine polizeiliche Wegweisung" der Frau entschieden. "Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport bedauert diesen Entscheid ausdrücklich. Sie entschuldigt sich bei der betroffenen Person", teilte sie mit.
"Alle Personen, die sich als Frau identifizieren und als solche leben, haben Zugang zum freiwilligen FKK-Bereich Paradiesli", betont die Stadt. Eine interne Orientierungshilfe, die das Sportamt zusammen mit der Fachstelle für Gleichstellung in Geschlechterfragen erstellt hat, helfe dem Personal vor Ort zur Handhabung des Zutritts zu geschlechtergetrennten Bereichen. Im "Härtefall" gelte das in einem Ausweis festgehaltene amtliche Geschlecht. "Die betroffene Person erfüllte die Zutrittsregelung", so die Stadt.“
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„Der Rechtsextremist Marcus E. ist übereinstimmenden Medienberichten zufolge nach einem brutalen Angriff auf ihn gestorben. Wie zuerst die "Mittelbayerische Zeitung" berichtete, soll ein 43 Jahre alter Mithäftling E. in seiner Zelle im Dezember 2024 so heftig gegen den Kopf getreten haben, dass der 46 Jahre alte Neonazi mit schwersten Verletzungen 503 Tage im Koma lag, bevor er Anfang Mai, ohne noch einmal aufgewacht zu sein, starb.“
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„Der Neonazi Marcus E. wiederum war 2011 in Leipzig wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden – das Gericht hatte ihm eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert.
Der Fall hatte die Stadt aufgewühlt: E. war nach achteinhalb Jahren Gefängnis wegen Vergewaltigung in drei Fällen gerade zehn Tage auf freiem Fuß gewesen, als er im Oktober 2010 am Leipziger Hauptbahnhof den 19-jährigen Kamal K. überfiel und ihm eine 8,5 Zentimeter lange Klinge in den Bauch rammte.
"Er betrachtete das Opfer nicht als einen Menschen, sondern als Ausländer, dessen Leben nichts wert ist", hatte das Gericht über die Motivation des Rechtsextremisten befunden. "Das sind niedrige Beweggründe. Und deshalb ist es Mord." Nur weil E. zur Tatzeit 2,4 Promille im Blut hatte, wurde er nicht zu lebenslanger Haft verurteilt.
In der JVA Straubing, einem Hochsicherheitsgefängnis für Schwerverbrecher, sollen sich H. und E. gestritten haben, weil der Neonazi seinen Mithäftling im Nacken tätowiert hatte. Laut Anklage wollte der Rechtsextremist dafür 400 Euro und sieben Päckchen Tabak, der mutmaßliche Täter aber nichts geben. Alban H. habe sich der Forderung entledigt, indem er Marcus E. brutal tötete, lautet der Vorwurf.“
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